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Ja, die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes/ einer Betriebsärztin ist ab dem 1. Beschäftigten erforderlich.Weitere Erläuterungen finden sich in der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI. Folgendes möchten wir bezogen auf Ihre Frage hervorheben:"2.2.5 Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage ...
Stand: 20.05.2025
Dialog: 44121
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentatio ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Einer Mitfahrt eines Auszubildenden als Beifahrer steht kein Ablehnungsgrund entgegen, solange der Auszubildende mindestens 16 Jahre alt ist. Die entsprechende Regelung findet sich im § 18 Abs. 2 Fahrpersonalverordnung . Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr stehen der Ausbildung nicht entgegen. Die Vorschriften für die an Kraftfahrer zu stellenden Anforderungen ebenfalls nicht. Es bleibt ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 24815
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt den gesetzlichen Rahmen für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vor und verlangt den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit (auch "Sicherheitsfachkräfte" genannt) in den Betrieben. Das sind Sicherheitsingenieure, Techniker und Meister, die dafür ausgebildet sind. Sie haben ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
Grundsätzlich hat der Arbeitsschutzausschuss (ASA) bei Bedarf zusammenzutreten. Der § 11 Satz 4 des Arbeitssicherheitsgesetzes, nachdem der ASA mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt, ist als eine Mindestforderung anzusehen, die bei Bedarf überschritten werden kann, aber nicht unterschritten werden darf. Das Gesetz lässt hier keine Ausnahmen zu. Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 4843
ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ArbSchG und es ist eine Unterweisung durchzuführen.Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 entstehen Belastungen und Gefährdungen, die in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, zu beurteilen und zu bewerten sind. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, durchzuführen und deren Wirksamkeit zu prüfen und zu dokumentieren.Die Organisation ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wird vom Arbeitgeber auf Grund § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" bestellt.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist grundsätzlich der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Während der Zeit mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ...
Stand: 19.10.2021
Dialog: 8104
Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist im § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt. Ihre Bestellung hat schriftlich unter Angabe der übertragenen Aufgaben zu erfolgen. Es ist sinnvoll, dass die bestellten Personen dieses Formular auch unterzeichnen. In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer zusätzlich Sicherheitsbeauftragte zu bestellen ...
Stand: 29.03.2023
Dialog: 1924
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
, Informationen etc.) finden Sie unter www.dguv.de/publikationenHinweis:Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG regelt die Bestellung, die Aufgaben und die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie deren Einbindung in die Betriebsorganisation. ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
(ASiG) widerspiegelt, bezieht sich dieser auf "Beschäftigte" und nicht auf "Versicherte". Insofern findet die DGUV Vorschrift 2 im Bereich der Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren nur bedingt Anwendung. Wenn die Gemeinde oder der Kreis für die Ehrenamtlich tätigen Versicherten eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss, könnte in diesem Zusammenhang auch Beratungsbedarf für die Fachkraft ...
Stand: 16.02.2017
Dialog: 24184
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
Es kann immer nur ein (1) Arbeitgeber an einer Sitzung teilnehmen. Die Zusammensetzung des Ausschusses ist gesetzlich abschließend geregelt. Ziel soll es sein, den Ausschuss übersichtlich zu halten. In diesem Ausschuss können Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Anliegen beraten werden. Wenn hier zuviele Führungskräfte in der Sitzung wären, ist das Gleichgewicht der Betriebsparteien nicht gegeb ...
Stand: 12.03.2015
Dialog: 23323
Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits und dem b ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12364
Es ist nicht zwingend erforderlich, eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beschäftigten.In § 19 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650
vom Arbeitgeber zu prüfen, ob das vorhandene Zeitkontingent zur Erfüllung der beauftragten SiFa-Aufgaben (ASiG; DGUV Vorschrift 2) dies noch zulässt.Informationen für die Einführung eines AMS enthält der nationale Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme.Unter Nr. 2.4.3 dieses Leitfadens wird ausgeführt:"Die oberste Leitung sollte einen Beauftragten für das AMS bestellen und diesen ihr gegenüber ...
Stand: 29.11.2017
Dialog: 26864
"Ingenieur" ist in der Bundesrepublik Deutschland erst seit Anfang der 1970er Jahre gesetzlich geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Einrichtungen verliehen. Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung "Ingenieur" führen. Im § 7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- heißt ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Die Voraussetzungen zur Nutzung eines firmeneigenen Kraftfahrzeugs sind in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" geregelt. Dort steht im § 35 "Fahrzeugführer":"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 17969