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Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dessen Arbeitsschutzverordnungen werden in diesen keine Methoden oder Verfahren rechtsnormativ vorgegeben. Vorrang hat stets das Treffen bzw. die Festlegung von erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen, wenn diese am Vorhandensein spezifischer Kriterien, die insbesondere in den Arbeitsschutzver ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43506
Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des S ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 21952
Nein, siehe hierzu die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention"; hier ist unter 4.8.2 nachzulesen, dass approbierte Ärzte bzw. Zahnärzte als aus- und fortgebildete Ersthelfer angesehen werden können.Auf die FAQs der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zum Thema "Erste Hilfe" weisen wir hin. ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44077
Die für die Grundbetreuung vorgesehenen Betreuungszeiten können nicht unterschritten werden. Im Gegenteil, die Regelungen nach DGUV Vorschrift 2 gehen davon aus, dass die Grundbetreuung noch durch einen betriebsspezifischer Teil der Betreuung, der nach den Vorgaben der Vorschrift vom Betrieb selbst zu ermitteln ist, ergänzt wird.Mindestbetreuungzeit der Grundbetreuung von 20 % für Betriebsärztin/ ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 14309
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Ohne Bestellung sind Sie nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb. Wenn die Bestellung nicht erfolgt ist, weil die erforderliche Fachkunde nicht vollständig gegeben ist, kann der Arbeitgeber gemäß § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde stellen. Der Arbeitgeber erfüllt die wichtige Verpflichtung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSc ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 42300
In § 9 "Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- wird festgelegt, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten sollen.Dort heißt es:§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. ( ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 17998
Nach der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gilt bei einem Branchenwechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit folgende Regelung:"Bei einem Wechsel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) entsprechend den Festlegungen eines anderen Unfallversicherungsträgers absolviert hat, in eine andere Branche, hat d ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 6019
Pflicht zur Untersuchung von ArbeitsunfällenGemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle, durch die Beschäftigte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u. a. die Aufg ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
Der § 2 Abs. 5 BetrSichV lautet: "(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die F ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
Ja, ab einem Beschäftigten ist ein/e Betriebsarzt/-ärztin und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen (vgl. §§ 2 und 5 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG).In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI ist unter der Nummer 2.2.5 "Frage zu §§ 2, 5 ASiG – Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (DGUV Vorschrift 2 – Anlage 1) Wie sieht eine Regelbet ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Die elektronische Unterweisung kann als Hilfsmittel genutzt werden, ist jedoch alleine nicht ausreichend.In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) heißt es:"(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eige ...
Stand: 07.01.2025
Dialog: 43048
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigte (leitende) Betriebsärzte mindestens unmittelbar dem Leiter des Betriebs im Rahmen einer Stabsstelle disziplinarisch zu unterstellen. Gleiches gilt für (leitende) Fachkräfte für Arbeitssicherheit.Der Betriebsarzt ist nicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstell ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 43762
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), fordern vom Arbeitgeber, dass er mögliche für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundene Gefährdungen ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen festlegt. Dabei ist das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 26669
Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten können im Rahmen des "alternativen Betreuungsmodells" entweder die alternative bedarfsorientierte Betreuung („Unternehmermodell“) oder die Betreuung durch ein Kompetenzzentrum des zuständigen Unfallversicherungsträgers (soweit er es anbietet), wählen.Hinweis:Kompetenzzentren werden bspw. von BGN, BG BAU, BGHW angeboten.Als Voraussetzung für die Teilnahme am alt ...
Stand: 15.12.2024
Dialog: 44058
Das Warnzeichen W 017 "Warnung vor heißer Oberfläche" findet sich in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" .Ob eine Gefahr bei der Berührung einer heißen Oberfläche mit der Haut besteht und somit das Warnzeichen angebracht werden muss, kann nicht pauschal/abschließend beantwortet werden, sondern ist im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Feste ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 7617
Nein, die Entscheidung der Zuordnung obliegt dem Arbeitgeber.Die grundsätzlichen Anforderungen an ein betriebliches Arbeitsschutzsystem sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Analoge Regelungen finden sich in den DGUV Vorschriften, u. a. der DGUV Vorschrift 1 und der DGUV Regel 100-001.Nach dem ArbSchG hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Dazu ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
Ja, es muss ein Arbeitsschutzausschuss gebildet werden. Eine Ausnahme ist in § 11 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- nicht vorgesehen. Hier heißt es:"Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 24360
Bei der Einweisung/Unterweisung von Nutzern von Elektrofahrzeugen sind in jedem Fall die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" zu beachten.Es ist wie folgt vorzugehen: Es wird im Rahmen einer Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, ob es bei der Benutzung der Elektrofahrzeuge Gefährdungen gibt ...
Stand: 27.11.2024
Dialog: 20641