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Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
haben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere der Abschnitt 9 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Für alle öffentlichen Gebäude (inklusive der Arbeitsstätten) sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen relevant. Regelungen des Bauordnungsrechts der Länder, insbesondere nach den Sonderbauordnungen (z. B ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 8831
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nach Notwendigkeit Steigleitern in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sein.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". In dieser ist unter Abschnitt 4.6.2 ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 19774
Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände beschrieben. Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein. Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 8672
Unter Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Präzisiert wird diese Forderung durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR, speziell durch die:ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung",ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"Hiernach ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4543
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), sind für eine Arbeitsmaschine nicht anzuwenden, da nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 für Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV gelten.Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ...
Stand: 12.11.2025
Dialog: 44202
Grundsätzlich sind die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitssicherheit (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Die ASR A1.8 "Verkehrswege" trifft unter Abschnitt 4.2 "Wege für den Fußgängerverkehr" Absatz 1 Tabelle 2 folgende Aussage:"(...)Verkehrswege ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein."Es ist somit dem Arbeitgeber überlassen, auf welche Art und Weise die Beschäftigten in einem Brandfall zu alarmieren sind. Er kann dies mit organisatorischen Mitteln ( Evakuierungshelfer ) und/oder mit technischen Mitteln(Alarmierungseinrichtung ) machen. Allgemein gilt jedoch, dass technische Maßnahmen organisatorischen ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 5314
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang bzw. gesicherten Bereich.Die zulässige Länge des Fluchtweges ergibt sich aus Abschnitt 5 Absatz 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3). Demnach muss der Hauptfluchtweg möglichst kurz sein und darf beispielsweise für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung bis zu 35 Meter betragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Konkrete Anforderungen an den Sichtschutz zwischen den Urinalen werden hier nicht genannt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach Punkt 5.2 (4) ist für männliche Beschäftigte bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen mindestens ein Drittel ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtung ...
Stand: 24.03.2025
Dialog: 28503
sind."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR 1.8 "Verkehrswege".Anforderungen an Steigleitern und Steigeisengänge finden sich in Abschnitt 4.6. Bitte nutzen Sie die dort genannten Informationen.Hinweis:Auf die Informationen der DGUV Information 208-032 "Auswahl und Benutzung von Steigeisen" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 21612
durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung". Die Werte in der Tabelle in Anhang 2 können hier als Anhaltspunkte genommen werden.Fahrzeuge, die auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Hier sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die geeigneten Maßnahmen anhand der Vorgaben der §§ 3 und 4 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
/ der Betriebsarzt sowie die betroffenen Beschäftigten beteiligt werden. Auch eine technische Beratung seitens der Hersteller ist durchaus empfehlenswert.Hinweis:Handelt es sich bei den beschriebenen Arbeitsplätzen um ein Callcenter, erhalten sie weitere Informationen bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nach Eingabe des Suchwortes "CallCenter". ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 7 ist dort Folgendes nachzulesen:"Die lichte Höhe über Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 2,00 m ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43533
Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
Ein Touchscreen ist ein kombiniertes Ein- und Ausgabegerät, bei dem durch Berührung von Teilen eines Bildes der Programmablauf eines technischen Gerätes, meist eines Computers, direkt gesteuert werden kann. Im Fall des angeführten Kassenarbeitsplatzes erfolgt die Eingabe über einen Touchscreen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt im Anhang 6 Maßnahmen zur Gestaltung ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 42788
Der Arbeitgeber hat unverzüglich die Klimaanlage instand zu setzen.Es ist sicherzustellen, dass der Arbeitsraum eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur hat. Bei einer Außentemperatur bis 26 °C soll die Lufttemperatur von 26 °C nicht überschritten werden (Technische Regel für Arbeitsstätten/ASR A3.5, Punkt 4.2).Gleichzeitig muss eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.Eine ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 29413