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sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Zur Festlegung der Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, kann die DIN 14096 Teil 1-3 "Brandschutzordnung: Allgemeines und Teil A / B / C (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen" herangezogen werden. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag beziehen.Weitere Forderungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 5192
ausgestattet werden. Der Stand der Technik ist dabei zu berücksichtigen. ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind insbesondere die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes sowie der physikalischen Einwirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitsabläufen und der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die erforderliche Maßnahmen sind u.a. nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene ...
Stand: 16.05.2024
Dialog: 6696
Uns ist keine Vorschrift bekannt, in der für Schulen Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz explizit gefordert werden. Weder die Schulbaurichtlinie noch die Richtlinien für Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht (RISU) gehen auf dieses Thema ein.In der DGUV Vorschrift 81 "Schulen" wird in § 22 lediglich auf die Beachtung des "Stands der Technik" verwiesen, welcher in Bezug ...
Stand: 20.11.2015
Dialog: 25323
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
Arbeitsumfanges ausreichende Bewegungsfreiheit vorhanden ist.Hinweise zur Gestaltung von Küchenarbeitsplätzen sind u.a. in der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" enthalten. Als Stand der Technik haben sich demnach, nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen bewährt: Für jeden Beschäftigten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 11897
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
und der ergriffenen Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik sicher sind (siehe § 4 Abs. 1 BetrSichV). Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung im Sinne § 3 BetrSichV zu ermitteln und die sich daraus ggf. ergebenden erforderliche Maßnahmen zu veranlassen.Weiterhin ist die Nummer 3 des Anhangs 1 zu beachten.Weitere Informationen finden Sie in der TRBS 2121 "Gefährdung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
nicht standsicher sind, vor der Verwendung verankert werden. Die Ständer eines Gerüsts sind vor der Möglichkeit des Verrutschens zu schützen, indem sie an der Auflagefläche durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch ein anderes, gleich geeignetes Mittel fixiert werden. Die belastete Fläche muss eine ausreichende Tragfähigkeit haben. Ein unbeabsichtigtes Fortbewegen von fahrbaren Gerüsten während der Arbeiten ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
, heizbare und beleuchtbare Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Waschmöglichkeiten mit fließendem Frischwasser sowie Desinfektions-, Reinigungs- und Hautschutzmittel zur Verfügung stehen."Inwieweit die Wasserversorgung über Kunststoffkanister erfolgen kann, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV beurteilen. Hierbei hat er den Stand der Technik, Arbeitsmedizin ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
. gegen Vorgaben das Bauherrn oder Auftraggeber verstoßen und andere Verbraucher zum Einsatz bringen. Dies muss nicht einmal beabsichtigt sein, sondern kann aus Unwissenheit geschehen.Da die PRCDS (mobile Fehlerstromschutzschalter) die Sicherheit aber auf jeden Fall erhöhen und dem Stand der Technik entsprechen, sind diese, unter Beachtung der Grundpflichten des Arbeitgebers (Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
– als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen."Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Da sie aber den Stand der Technik widerspiegeln, bietet die Einhaltung von Normen eine gewisse Rechtssicherheit. Im Rechtsstreit wird ein Richter der Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zubilligen. Eine widerlegbare Rechtsvermutung (Beweislastumkehr). ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen Das bedeutet, dass eine Halle nur dann als dauerhafter Arbeitsraum ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 8187
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Als ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind zwei verschiedene Fälle zu betrachten. Zum einen die Techniker im Außendienst und zum anderen die Beschäftigten im Innendienst. Die Smartphones der Techniker im Außendienst sind nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), von der Einhaltung des Anhang Nummer 6 befreit: "Der Anhang Nummer 6 gilt nicht für 2. tragbare Bildschirmgeräte ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
Die Einrichtung von Arbeitsplätzen regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 3a ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
" und die DGUV Regel 110-001 (bisher: BGR 110) "Arbeiten in Gaststätten" in Betracht. In der DGUV Regel 110-002 ist erläutert, dass sich nach den bisherigen Erfahrungen folgende Abmessungen als Stand der Technik bewährt haben: – Für jeden Versicherten sollte an seinem Arbeitsplatz mindestens eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m² zur Verfügung stehen. – Die freie Bewegungsfläche sollte an keiner Stelle weniger ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13758