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Muss in Jugendeinrichtungen/Schulen ebenfalls ein Berührungsschutz an Schuko-Steckdosen vorhanden sein?

KomNet Dialog 25323

Stand: 20.11.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

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Frage:

In Kindergärten sind Schuko-Steckdosen mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz zu installieren. Muss in Jugendeinrichtungen/Schulen ebenfalls ein Berührungsschutz an Schukosteckdosen vorhanden sein? Wenn ja, ab welchem Alter der Kinder ist dies erforderlich?

Antwort:

Uns ist keine Vorschrift bekannt, in der für Schulen Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz explizit gefordert werden. Weder die Schulbaurichtlinie noch die Richtlinien für Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht (RISU) gehen auf dieses Thema ein.


In der DGUV Vorschrift 81 "Schulen" wird in § 22 lediglich auf die Beachtung des "Stands der Technik" verwiesen, welcher in Bezug auf Experimentiereinrichtungen insbesondere in der VDE 0100-723 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art; Teil 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen" beschrieben wird. Diese Norm enthält unseres Wissens nach jedoch ebenfalls keine Forderung nach Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz.


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung oder aufgrund von Erfahrungen im Unterricht kann jedoch die Nachrüstung erforderlich werden: In manchen Schulen kann man sehr häufig Manipulationen an Steckdosen solcher Art feststellen, dass z. B. Kaugummis oder andere Gegenstände in die Steckdose eingedrückt werden oder Laborleitungen mit Büschelsteckern eingesteckt werden. Solche Manipulationen werden insbesondere an Steckdosen in Experimentierständen begünstigt, da die Aufsätze, in denen diese üblicherweise verbaut werden, die Aufsichtsmöglichkeiten der Lehrkraft einschränken.