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Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege" und die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".Nach Abschnitt 5.2 (2) der ASR A1.3 sind Gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
Zwingend vorgeschrieben sind spezielle Schwarzbereichs-Toilettenanlagen nicht. Sie sollten an Hand der Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze im Schwarzbereich prüfen, ob eine solche Anlage für Ihren speziellen Fall notwendig ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn im Schwarzbereich mit infektiösen Stoffen umgegangen wird und eine Toilettenanlage nicht nur von Beschäftigten des Schwa ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5781
Nach der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" Abschnitt 5.2 "Hindernisse und Gefahrstellen" ist die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen durch gelbschwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar und dauerhaft auszuführen. Die Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12293
In der DGUV Regel 208-061- "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" ist unter dem Punkt 4.2.5 folgendes nachzulesen:"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 42838
Unter der Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind die an Bildschirmarbeitsplätze zu stellenden grundsätzlichen Anforderungen festgelegt.In Nummer 6.3 Absatz 2 werden folgende Anforderungen an Tastaturen gestellt:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:sie müssen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein,sie müssen neigbar sein,sie Oberflächen müssen reflex ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 6037
Wärmedämmung, Kältebrücken, Wasserschäden und schlechte Belüftung. Schimmelbildende Pilze benötigen Temperaturen von mindestens 20°C und Luftfeuchtigkeit von mindestens 70 % sowie ein Material zum Aufwachsen, z.B. Holz, Gips, Mauerwerk, Dämm- und Spanplatten, Textilien, Leder, Papier, Tapeten und Bodenbeläge. Häufig sind schwarze Stockflecken die ersten sichtbaren Zeichen einer beginnenden Schimmelbildung ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Abschnitt 4.2.5 Anfahrschutz gilt:"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4763
über Flur sind, müssen dort, wo keine ständigen Be- und Entladestellen vorhanden sind, mit Absturzsicherungen ausgerüstet werden. Die Regelausführung der Absturzsicherung ist ein mindestens 1 m hohes Geländer mit Handlauf, Knie- und Fußleiste. Auf- und Abgänge müssen immer mit einem Geländer versehen werden. Ungesicherte Rampenkanten (ständige Be- und Entladestellen) sind durch gelb-schwarze ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
-061- "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" ist unter dem Punkt 4.2.5 Folgendes nachzulesen:"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert ...
Stand: 12.07.2024
Dialog: 8190
ist aber schwerer zu lesen. Texte mit vielen Worten sollten einen neutralen Hintergrund in Positiv-Darstellung haben, vorzugsweise heller Hintergrund: weiß/ pastellfarben mit schwarzer oder sehr dunkler Schrift.2) Unterstützung der intuitiven Erfassung des Textinhalts: die besondere Farbgebung signalisiert die Wichtigkeit und die Kategorie des Inhalts.Beispiele:Signalroter/leuchtendgelber Zettel mit wenigen, groß ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 314
der TRBA 250. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ggf. unter Hinzuziehung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Erfordernis der Schutzkleidung und somit die Schwarz-/Weiß-Trennung der Aufbewahrungsmöglichkeiten bewerten und festlegen. ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
über den Kühlturm. Auch außerhalb des eigentlichen Arbeitsbereichs Kühlturm müssen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein: getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, ggf. Schwarz-Weiß Bereich, Hautschutzplan, Desinfektionmöglichkeiten, arbeitsmedizinische Betreuung.Das Regelwerk für den Umgang mit biologischen Stoffe und den Gefahrstoffen enthält daher kein generelles Verbot des Betretens ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 6015
Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
mit Abfällen untersagt wird,– Erfrischungsgetränke so in der Nähe der Arbeitsplätze bereitgestellt bzw. aufbewahrt werden, dass ein Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen nicht möglich ist."Punkt 5.6"5.6.1 Bauliche und technische Schutzmaßnahmen(1) Im Sozialbereich der Betriebshöfe sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Schutz- und Straßenkleidung und Waschräume ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Sichtverbindung nach Außen etc.). In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonst anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
. Konstruktionsfehler, unsachgemäße Wärmedämmung, Kältebrücken, Wasserschäden und schlechte Belüftung. Schimmelbildende Pilze benötigen Temperaturen von mindestens 20°C und Luftfeuchtigkeit von mindestens 70 % sowie ein Material zum Aufwachsen, z.B. Holz, Gips, Mauerwerk, Dämm- und Spanplatten, Textilien, Leder, Papier, Tapeten und Bodenbeläge. Häufig sind schwarze Stockflecken die ersten sichtbaren Zeichen ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1174
. Das Breitenverhältnis der Streifen beträgt 1:1. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen. (2) Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben.(2) Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383