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Wo muss ein Palettenregal überall einen Anfahrschutz aufweisen?

KomNet Dialog 8190

Stand: 26.07.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung

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Frage:

Wo muss ein Palettenregal überall einen Anfahrschutz aufweisen? Nur an den Ecken, oder an jedem Fuß vom Fahrweg aus gesehen?

Antwort:

Für alle Lagereinrichtungen gilt: Sie müssen nach den geltenden Bestimmungen aufgebaut, ausgerüstet und vor Beschädigungen - etwa durch die im Lager eingesetzten Flurförderzeuge - geschützt werden. Hierzu ist die vom Hersteller mitgelieferte Aufbau- und Betriebsanleitung heranzuziehen. Sollte diese nicht vorliegen, sprechen sie den Hersteller oder die Montagefirma an.


In der DGUV Regel 108-007- "Lagereinrichtungen und Geräte" (früher BGR 234) ist unter dem Punkt 4.2.5 folgendes nachzulesen:


"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen."


In der DGUV Information 208-043 - "Sicherheit von Regalen" ist unter dem Punkt 4.7 Folgendes nachzulesen:


"An den Eckbereichen von Regalen, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, muss ein Anfahrschutz angebracht sein, der mit dem Boden verankert ist und nicht mit den Regalstützen verbunden sein darf. Die Höhe des Anfahrschutzes muss mindestens 400 Millimeter betragen."


Ebenfalls relevant ist der Punkt 8 der DGUV Information 208-043. Hiernach haben sich als eine gute präventive Maßnahme, um Beschädigungen an Stützen zu verhindern oder wenigstens zu verringern Stützenschutzeinrichtungen bewährt, die an allen Stützen angebracht werden. Im Gegensatz zum Anfahrschutz in den Eckbereichen der Regale können diese auch direkt mit den Stützen verbunden sein. Die meisten Regalhersteller bieten solche Einrichtungen an. Um die Sicherheit im Lager zu erhöhen kann auch die Tragfähigkeit des Regals geringer eingestuft werden als angegeben, so dass es nie zu 100 Prozent belastet wird.


Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung der o. g. Vorschriften, eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen zu ermitteln und festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen.