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Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wie ein Rammschutz farblich gekennzeichnet ist?
KomNet Dialog 42838
Stand: 16.12.2025
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung
Frage:
Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wie ein Rammschutz farblich gekennzeichnet ist?
Antwort:
In der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" ist unter dem Punkt 4.2.5 Folgendes nachzulesen:
"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen. [...]"
Auf die ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Punkt 5.2) weisen wir hin.