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Gibt es eine gesetzliche Aussage oder Richtlinie wie ein Anfahrschutz farblich gegenzeichnet ist?
KomNet Dialog 42838
Stand: 09.09.2019
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Gibt es eine gesetzliche Aussage oder Richtlinie wie ein Rammschutz farblich gegenzeichnet ist.
Antwort:
In der DGUV Regel 108-007 (bisher: BGR 234) "Lagereinrichtungen und Geräte" ist unter dem Punkt 4.2.5 folgendes nachzulesen:
"Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, müssen an ihren Eckbereichen – auch an Durchfahrten – durch einen mindestens 0,3 m hohen, ausreichend dimensionierten, nicht mit dem Regal verbundenen und mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehenen Anfahrschutz gesichert sein. Dies gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen."
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.