Ergebnisse 261 bis 280 von 466 Treffern
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 29841
und der Reflexblendung sowie eine ausgewogene Schattigkeit gefordert.Die Arbeitsplätze sollen, um eine Blendung durch Tageslicht weitgehend zu vermeiden, möglichst mit einer zur Hauptfensterfront parallelen Blickrichtung und nicht direkt an den Fenstern angeordnet sein.Eine generelle Empfehlung, Bildschirmarbeitsplätze nicht direkt unter Beleuchtungskörpern anzuordnen, ist der DGUV Information 215-410 ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
. - geeignete Heizeinrichtungen, - Schutz des Arbeitsplatzes gegen Wind, Nässe und Kälte, - Aufwärmpausen / Begrenzung der Arbeitszeit - entsprechende, durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellte, Schutzkleidung bzw. eine Kombination daraus sein . Die Norm DIN 33403-5 kann lediglich eine erste Orientierung liefern, da sie für Kälteexposition in Räumen und nicht für Arbeiten im Freien gilt. Grund hierfür ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 7115
Die Verwendung von Feuerlöschern der Brandklasse AB, also Schaum-Feuerlöschern, zur Grundaussttung ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, hier also "Maßnahmen gegen Brände", sind in Tabelle 1 die Brandklasen beschrieben. Nachdem diese festgestellt wurden, ist in Tabelle 2 die Zuordnung des Löschvermögens zu den Löschmitteleinheiten zu erkennen ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 26538
Gemäß Nr.4 Abs.5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" sollen von Fußböden keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen ausgehen.Häufig führen Teppichböden aus synthetischen Fasern zu statischen Aufladungen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichböden zu empfehlen. Grundsätzlich lässt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden, z.B ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42193
, dass wenn der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Anhang unter Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
von Pausenräumen sowie von Wasch-, Umkleide- und Toilettenräumen. Vor dem Beginn der Einrichtung einer Baustelle steht aber die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den jeweiligen Arbeitgeber. Auf Baustellen kann der Arbeitgeber hierzu auch den Bauherrn/die Bauherrin hinzuziehen. In dieser Beurteilung wird letztlich festgelegt, welchen Gefährdungen die Mitarbeiter an den einzelnen Arbeitsplätzen ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. (Nr. 1.8 Anhang zur ArbStättV).Des Weiteren gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Die genannten Montagearbeiten sind bei schwerer See in der Regel nicht durchführbar. Dies gilt sowohl für Arbeiten an Deck als auch in der Maschine. Alle Teile und Werkzeuge an Bord eines Schiffes haben erhebliches Gewicht. Ist ein Kolben der Hauptmaschine zu ziehen, handelt es sich leicht um mehrere Tonnen Stahl. Diese Teile kommen bei Seegang sofort ins Schwingen und sind von Hand ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6880
Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände beschrieben. Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein. Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 8672
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: BauO NRW und IndBauRL) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, ASR A2.3). In § 3a der ArbStättV läßt sich nachlesen, dass soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen gest ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
der Schlauchdüse in einer festen Vorrichtung und evtl. auf einer verfahrbaren Bühne realisiert worden (Waggon-, Silo-, Schiffswandstrahlen). Es ist dabei zu beachten, das grundsätzlich eine spezielle Beurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes erforderlich ist, um entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
Für das Errichten und Betreiben von Arbeitsplätzen ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die maßgebliche Rechtsvorschrift. Zur Arbeitsstättenverordnung sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht, die die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisieren.Die Arbeitsstättenverordnung fordert im Anhang unter Nummer 3.5 "Raumtemperatur""(1) Arbeitsräume ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
eines Pausenbereiches als ausreichend an. Dies sind Bereiche, die so in einer Arbeitstätte angeordnet sind, dass diese optisch von den Arbeitsplätzen abgetrennt sind und Zonen der Erholung darstellen. Dies heißt insbesondere, dass in diesen Bereichen kein Lärm, kein Staub und Schmutz, keine Gerüche auftreten dürfen und diese auch frei von Publikumsverkehr sind. ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nennt unter der Nummer 1.5 Abs. 1 die generellen Anforderungen an die Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken: an Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 5143
:- ausreichende Beleuchtung- frei von Hindernissen und Stolperkanten- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr- ausreichende Markierung- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)- im Winter freihalten von Schnee und EisKonkrete Anforderungen zum Betreiben von Verkehrswegen werden in Kaptel 5 der ASR A1.8 - "Verkehrswege" getroffen; Informationen zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Ggf. ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Weiteres kann aus der Arbeitsstätten-Regel ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden. Sirenenanlagen der Kommune sind Einrichtung zur Alarmierung der Feuerwehr und (früher) zur Warnung der Bevölkerung (Zivilschutz ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234