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Die Begriffsdefinition und die Anforderungen an Notausgänge sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" näher genannt. Eine Definition des Begriffs "Notausgang" wird in der ASR A 2.3 unter Abschnitt 3.9 wie folgt gegeben:"Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 14298
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern sie zur ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Formulierungen, kommen inhaltlich jedoch zu äquivalenten Ergebnissen. Beide Begriffe können deshalb gleichgesetzt werden. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen. ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV) be ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
Ja.In § 1 Absatz 1 Baustellenverordnung (BaustellV) ist folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen."In der RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) findet unter dem Punkt 1 folgende Erläuterung:"Der Begriff Beschäftige ist im Sinne von § 2 Abs. 2 ArbSchG ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42388
Die Begriffe Arbeitsstätte, Arbeitsraum und Arbeitsplatz sind im § 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert. Arbeitsräume sind demnach Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.In der LASI-Leitlinie zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40) wird zu § 2 Abs. 4 ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Ein Bürocontainer ist nur dann eine Baustelleneinrichtung, wenn er für den Betrieb einer Baustelle aufgestellt werden muss und dort Beschäftigte im Rahmen einer Baumaßnahme tätig werden. Wird der Container z. B. für betriebliche Verwaltungstätigkeiten benötigt, die nicht mit einer Baumaßnahme in Zusammenhang stehen, handelt es sich nicht um eine Baustelleneinrichtung.Der Begriff fliegende Bauten ...
Stand: 09.01.2017
Dialog: 6521
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist dann anzuwenden, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kunden einer Beratungsstelle fallen nicht unter den Begriff des Arbeitnehmers und somit nicht unter die ArbStättV. Die Räumlichkeiten sind entsprechend den Anforderungen des Baurechtes zu errichten und zu betreiben. Für die Beschäftigten in der Beratungsstelle muss der Arbeitgeber die Arbeitsplätze ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 12103
Ja, gemäß § 2 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung gelten die von Ihnen genannten Lagerräume als Arbeitsräume.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Nach § 2 der ArbStättV sind die Begriffe Arbeitsräume und Arbeitsplätze wie folgt definiert:„[...](3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 44070
Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
Vorliegend wird davon ausgegangen, dass es sich hier um Privatwohnungen in normalen Wohnhäusern handelt. In diesem Falle ist davon auszugehen, dass diese keine Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung sind. Hierzu führt die Kommentierung "Arbeitsstätten" von Opfermann, Streit, Tannenhauer, ISBN 978-3-7719-1448-6, aus: "Dagegen ist es nicht möglich, den Begriff des Betriebsgeländes ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 13059
Grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit ihrem Anhang. Der Begriff "Ruheraum" wird im Arbeitsstättenrecht nicht verwendet, sondern der Begriff "Pausen- bzw. Bereitschaftsraum".Anforderungen an Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte ergeben ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV). Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte: "(1) Arbeitsstätten sind: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 14431
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- gilt für Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Unter den Begriff des Betriebsgeländes fallen auch angemietete Räume. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form das Gebäude, in dem sich die Räumlichkeiten befinden, sonst genutzt wird. Ferner ist die Gültigkeit der Arbeitsstättenverordnung ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13895
, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern. Ein Kabelschacht, zu dem Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, fällt damit grundsätzlich unter den Begriff der Arbeitsstätte (siehe auch Abschnitt C der Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung). Welche Maßnahmen im Detail ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Der Begriff "dauerhaft" ist hier unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass diese Kennzeichnungen stets vorhanden sind. Dazu, wie dies zu erfolgen hat, findet man unter Nr.4 Abs.13 der ASR A1.3 entsprechende ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
Sanitärräume Nr. 6 Waschplätze, aber keine Duschen vor.Der Begriff „mäßig schmutzende Tätigkeiten“ (Kategorie A) ist weder in der ASR A4.1 noch in sonstigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften definiert. Lediglich die Kategorie C ist ausführlicher beschrieben. Das heißt, der Arbeitgeber muss in der Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob es nach Art der Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ...
Stand: 06.04.2018
Dialog: 42247
werden können (Die Begriffe Notfall- und Gefahrenabwehrplan sind im Arbeitsschutzrecht nicht üblich).Erläuterungen dazu bietet die DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz". An der Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen sollten der Arbeitgeber bzw. die Vorgesetzten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Brandschutzbeauftragten und die Sicherheitsbeauftragten beteiligt ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 3024
."Diese Ausschlusskriterien wurden aus der alten Bildschirmarbeitsverordnung übernommen. Der Begriff der Registrierkasse ist im Arbeitsschutzrecht nicht definiert und wird hier nur beispielhaft genannt. Wichtiges Kriterium ist hierbei neben der Größe der Anzeige deren Funktion. Bei Registrierkassen wird hier üblicherweise nur der Preis dargestellt. ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 42827
im Voraus feststehende Pausen begrenzter Dauer genommen werden oder ob im Sinne des von Ihnen benutzten Begriffes „Aufenthaltsraum“ (ggf. auch Kaffeeecke) ständige Verfügbarkeit des Raumes für jede Arbeitsunterbrechung der Beschäftigten geplant ist.Es ist zu betrachten, für wen der Raum zur Verfügung stehen soll. Nur für Beschäftigte des Betriebes, diese in verwaltenden Berufen/ ürotätigkeit ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481