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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist unter dem Begriff Notausgang zu verstehen?

KomNet Dialog 14298

Stand: 31.03.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Notausgänge, Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen

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Frage:

Was ist unter dem Begriff Notausgang zu verstehen? Sind das nur Ausgänge, die lediglich im Notfall benutzt werden oder sind das auch Ein- und Ausgänge, die immer von den Beschäftigten benutzt werden?

Antwort:

Die Begriffsdefinition und die Anforderungen an Notausgänge sind im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" näher genannt. 


Eine Definition des Begriffs "Notausgang" wird in der ASR A 2.3 unter Abschnitt 3.9 wie folgt gegeben:

"Ein Notausgang ist ein Ausgang im Verlauf eines Hauptfluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt."

Ein Notausgang kann also ausschließlich für den Notfall konzipiert sein oder sich im Verlauf eines Fluchtweges befinden, der gleichzeitig Verkehrsweg ist. 


Hinweis:

Auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" weisen wir hin.