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"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen." in Verbindung mit Anhang Nummer 2.2 ArbStättV"2.2 Maßnahmen gegen Brände (1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 14461
es unter den Begriffsbestimmungen im Abschnitt 2.9 „Qualifizierte Person" wie folgt:„2.9 Qualifizierte Person ist eine Person, die ein Gerüstnutzer mit bestimmten Aufgaben gemäß dieser TRBS betraut und dafür qualifiziert ist. Dazu können z. B. Personen gehören, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- und/oder Montagegewerk haben oder die durch eine zeitnah ausgeübte berufsnahe Tätigkeit und entsprechende Unterweisung ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
beeinträchtigt werden können,e) zulässige Belastungen,f) alle anderen, möglicherweise mit dem Auf-, Ab- oder Umbau verbundenen Gefährdungen.Der Arbeitgeber hat Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt (das ist bei einem Gerüst der Fall), vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasst Folgendes:1. die Kontrolle ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
und Betriebsmittel", die DGUV Information 203-049 "Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel" oder die DGUV Information 203-070 "Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel", sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Die Durchführung der Prüfung hat gemäß § 14 BetrSichV durch eine "zur Prüfung befähigte Person" zu erfolgen, welche in § 2 Abs.6 BetrSichV ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
in Gebäuden, wie z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallationen und Heizungsanlagen, gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Wenn die Einrichtungen bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore durch Gabelstaplerfahrer) oder sich Beschäftigte oder andere Personen im Gefahrenbereich von überwachungsbedürftigen ...
Stand: 10.12.2020
Dialog: 43359
an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von dem Gerüstersteller oder von dem für den Aufbau verantwortlichen Arbeitgeber erstellten Montageanweisung und hat den Zweck, sich von dem ordnungsgemäßen Aufbau und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.Der Arbeitgeber, der Beschäftigte auf Gerüsten oder Teilbereichen davon tätig werden lässt, muss ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
Prüfpflichten von Feuerschutztüren sind in der Regel dem Zulassungsbescheid bzw. den Herstellerunterlagen zu entnehmen. Weitere Anforderungen können sich auch aus dem Baurecht der Länder ergeben. Hierzu können wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Türen und Tore unterliegen weiteren Prüfanforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht g ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
oder Leitern (Punkt 4.3.2 TRBS 2121 Teil 1).Bei einem Aufstieg über innere Seitenteile zur nächsten Gerüstlage besteht Absturzgefahr und ist daher verboten. Zu beachten ist auch, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut und geprüft werden dürfen. ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
-LV 35- Nr. A 2.1 und A 2.3 zur BetrSichV).Löschanlagen können auch überwachungsbedürftige Anlagen darstellen bzw. enthalten (z. B. der Löschmittelbehälter als Druckgerät). Gemäß der Einstufung ergibt sich dann ein Prüferfordernis durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (vergl. §§ 15, 16, 17 BetrSichV).Für ortsfeste Löschanlagen in Sonderbauten (Versammlungsstätten ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
ist in regelmäßigen Intervallen von mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person vorzunehmen.- Anschlagpunkte müssen - bei einem Benutzer/ einer Benutzerin - eine Kraft von mindestens 7,5 kN aufnehmen können.Ergänzende Bestimmungen sind in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften dargelegt, insbesondere in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
zur Verfügung. Ist das Gerüst fertig montiert, muss der Arbeitgeber, der das Gerüst erstellt hat, dieses auf die ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion prüfen. Die Prüfung darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren, am besten in Form eines Prüfprotokolls.Nach Fertigstellung und Prüfung ist das Gerüst an gut sichtbarer Stelle ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
mit dem Gerüsttyp ist das Erstellen dieser Unterlage durch den Arbeitgeber alleine nicht möglich, da zuvor auch statische Berechnungen für die Standsicherheit durchzuführen sind. Ein Statiker/Sachverständiger für Gerüste ist daher bei der Erstellung der Unterlagen zu beteiligen.Auf die Informationen der Bausteine "C 356 Gerüstbauarbeiten - Fachkundige Person, zur Prüfung befähigte Person und fachlich geeignete ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
. Nach Zweckerfüllung werden Sie wieder demontiert. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau sowie die sichere Verwendung der Gerüste staatlichen Vorschriften, u.a. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), Nach der ersten Prüfung und Kennzeichnung durch eine befähigte Person wird das Gerüst freigegeben. Die Kennzeichnung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451
/ Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.Ergänzende Hinweise:Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
Ein der DIN EN 3 entsprechender Feuerlöscher kann gewerblich eingesetzt werden. Die Norm macht keinen Unterschied zwischen gewerblicher und privater Anwendung.Weitere Informationen zur Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln finden Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" unter Ziffer 4. ...
Stand: 10.11.2019
Dialog: 6178
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
- Sicherung gegen Absturz beim Auf-, Um- und Abbau".Auch unter "Gerüstbauarbeiten - Fachkundige Person, „zur Prüfung befähigte Person“ und fachlich geeignete Beschäftigte" erhalten Sie weitere Informationen. ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
erforderlich ist, muss diese den Anforderungen nach Abschnitt 9.1 der ASR A2.3 erfüllen.Weiter hat der Arbeitgeber die Sicherheitsbeleuchtung und die Sicherheitsleitsysteme in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben. Festgestellte Mängel ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 30238