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. 1 und 3.4 Abs. 3 des Anhangs der ArbStättV weisen wir insbesondere hin.Ist eine Sicherheitsbeleuchtung nicht vorhanden, muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich erhalten bleiben. Hierbei ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Nach Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV müssen Waschräume vorgehalten werden, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern.Unter der Nummer 4.1 Absatz 2 des Anhangs zur ArbstättV finden sich noch folgende weitere Anforderungen an Waschräume aufgeführt, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gewährleistet werden müssen:" ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden.(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. Für Sammelstellen ist dies das Sicherheitszeichen E007 „Sammelstelle“. Die Kennzeichnung ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 14875
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
Bei dieser Frage muss zunächst unterschieden werden , ob es sich um einen internen Wachdienst handelt (d. h. die Beschäftigten gehören zum eigenen Betrieb) oder um einen externen Wachdienst (d. h. die Beschäftigten gehören zu einem Auftragnehmer).Weiterhin muss unterschieden werden, ob die Beschäftigten auf einem Betriebsgelände beschäftigt werden, das als Arbeitsstätte ...
Stand: 04.06.2019
Dialog: 5618
Anforderungen ergeben sich aus dem Arbeitsstättenrecht nicht. Ob die Deckenbeleuchtung zur Erfüllung der o. g. Anforderungen im vorliegenden Fall eine (bruchsichere) Abdeckung haben müssen (beispielsweise weil sie beim Hantieren mit einem Materialstück zerschlagen werden könnte), muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung arbeitsplatzspezifisch ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
Für den Arbeitgeber gibt es keine Pflicht der kostenlosen Getränkebereitstellung. Dies gilt auch bei der Beschäftigung in Räumen mit einer Klimaanlage. Bei einer Klimatisierung müssen generell zuträgliche Feuchtigkeitsgehalte in der Luft gewährleistet werden. Ein Bereich zwischen etwa 50 und 70 % Luftfeuchte gilt als gut; 40 - 50 bzw. 70 - 80 (90) % erscheinen akzeptabel. Die alleinige Flüssigkeit ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 1616
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dabei muss er alle Umstände berücksichtigen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, auch die Einflüsse der Witterung. Der Arbeitgeber muss nach § 5 ArbSchG im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Maßnahmen ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 5205
Aus verschiedenen Vorschriften (z.B. Nr. 5.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, § 6 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-) geht hervor, dass der Arbeitgeber bei Tätigkeiten im Freien, bei Benutzung von Arbeitsmitteln im Freien, die Beschäftigten geeignet gegen Witterungseinflüsse schützen muss. Gemäß § 19 der DGUV Vorschrift 68 (bisher :BGV D 27) "Flurförderzeuge ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 6216
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die M ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
Der Einsatz von Headsets ist für die beschriebene Tätigkeit sinnvoll, gerade auch aus ergonomischen Gründen. Mit einem Headset können Sie beide Arme und Hände fürs Tippen, Zugreifen auf Informationen und Ausführen anderer Aufgaben einsetzen. Der herkömmliche Telefonhörer behindert den Aktivitätsradius des Benutzers und schränkt diesen in seinen Bewegungen und Fähigkeiten ein. Das Headset verlagert ...
Stand: 15.04.2024
Dialog: 2615
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Computerschule, solange hier keine Arbeitnehmer beschäftigt werden oder Arbeitnehmer im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit an den Schulungen teilnehmen. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1890
, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen." Da von Schimmelpilzen eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht, besteht daher für den Arbeitgeber ein erheblicher Handlungsbedarf ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Eine Arbeitsstätte muss den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entsprechen. Die Auszubildenden sind dabei allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt. Da die Arbeitsstättenverordnung umfangreiche Anforderungen an Einrichtung, Abmaße und Ausstattung einer Arbeitsstätte erhebt, ist eine konkrete Beantwortung der Fragestellung ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 1461
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anza ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42527
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016