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KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Arbeitgeber bei bestimmten Klimaanlagen Getränke für die Beschäftigten bereitstellen?

KomNet Dialog 1616

Stand: 02.01.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Raumklima, Lüftung > Klimaanlagen

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Frage:

Ich bin als OP-Pfleger in einer OP-Abteilung eines kirchlichen Krankenhauses mit 300 Betten angestellt. Der OP wird aus hygienischen Gründen mit einer Klimaanlage versorgt, die u.a. auch dafür sorgt, dass die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Bis Ende des Jahres war es so, dass der Arbeitgeber den OP-Trakt mit Getränken (Mineralwasser, Milch) versorgt hat. Seit dem Beginn des neuen Jahres ist dies aber aus Kostengründen vollständig eingestellt worden. Es kursieren im Bereich der Pflege Gerüchte, dass der Arbeitgeber bei einer Klimaanlage dieser Art für Getränke aus Gründen des Arbeitsschutzes zu Sorgen hat. Leider konnte mir niemand darauf eine konkrete Antwort geben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das könnten. Wenn man den Tag über nicht genug trinkt, kommt es schnell zum Austrocknen von Augen-Nasen-Mundschleimhaut. Dies ist nicht nur unangenehm und schmerzt, man erkältet sich auch leichter.

Antwort:

Für den Arbeitgeber gibt es keine Pflicht der kostenlosen Getränkebereitstellung. Dies gilt auch bei der Beschäftigung in Räumen mit einer Klimaanlage. Bei einer Klimatisierung müssen generell zuträgliche Feuchtigkeitsgehalte in der Luft gewährleistet werden. Ein Bereich zwischen etwa 50 und 70 % Luftfeuchte gilt als gut; 40 - 50 bzw. 70 - 80 (90) % erscheinen akzeptabel. Die alleinige Flüssigkeitszufuhr ist kein ausreichender Ausgleich für zu trockene Luft. Wenn die Symptomatik im Bereich der Schleimhäute zu starker Beeinträchtigung des Personals führt (wie geschildert), ist es empfehlenswert, die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. den/die Betriebsarzt/-ärztin vor Ort einzubinden, um die Ursache(n) dieser Symptome festzustellen.