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die Notwendigkeit des Einsatzes von Leitern unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Absturzes von Personen überprüft und im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Sinn dieser Maßnahme ist es, den Einsatz von Leitern unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen auf das tatsächlich erforderliche Maß zu beschränken. ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
oder Leitern (Punkt 4.3.2 TRBS 2121 Teil 1).Bei einem Aufstieg über innere Seitenteile zur nächsten Gerüstlage besteht Absturzgefahr und ist daher verboten. Zu beachten ist auch, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut und geprüft werden dürfen. ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
wird die Beurteilung, die von einem fachkundigen SiGeKo erstellt werden sollte, ergeben, dass es für den Abstieg in die Arbeitsgrube bis -3,55 m auch andere Möglichkeiten als den Einsatz von Treppentürmen oder Leitern gibt.So könnte in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Fläche auch ein entsprechend angepasstes Gerüst dieselben Dienste wie ein Treppenturm leisten. Ein Zugang in die Grube über Leitern ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19074
Beschäftigt ein Arbeitgeber in einer Arbeitsstätte Arbeitnehmer, ist arbeitsschutzrechtlich der Arbeitgeber bzw. Unternehmer der Beschäftigten in dem Gebäude verantwortlich. Dem Arbeitgeber obliegen daraus Pflichten, seinen Betrieb organisatorisch zu leiten und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten zu ergreifen. Dazu gehört auch, dass er Vorkehrungen zu treffen hat ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
folgendes:„Zugänge zu hochgelegenen Arbeitsplätzen auf Gerüsten (mindestens alle 50 m) müssen angemessen ergonomisch und sicher begangen werden können. Grundsätzlich sind Aufzüge, Transportbühnen und Treppen gegenüber Leitern zu bevorzugen. Können Aufzüge, Transportbühnen oder Treppen aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht eingesetzt werden, können an deren Stelle Leitern verwendet werden. Bauliche ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Anstaltsbereich abgegrenzten Lebensbereich des Inhaftierten darstellt. In Absatz 5 wird aber klargestellt, dass durch diese Ausnahme von dem grundsätzlichen Rauchverbot, der Schutz der anderen sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen (inkl. der Beschäftigten) gewährleistet sein muss. Hierfür trägt die Leiterin/ der Leiter der Einrichtung die Verantwortung.Wir empfehlen grundsätzlich die Leitung ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten,b) auf möglichst kurzem Weg ins Freie oder, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
bei der Planung zu ermöglichen. (ArbStättV § 3a i.V.m. ASR A1.8 und DGUV Information 208-032, sowie DIN EN 14329 Kapitel 4.1). Dies resultiert aus der höheren Absturzgefahr und der erhöhten körperlichen Anstrengung bei Steigleitern gegenüber einer Treppe. Eine Treppe ist aus diesem Grund immer einer Leiter vorzuziehen.Für bestehende Anlagen ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung laut § 5 ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen Fäll ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
es unter den Begriffsbestimmungen im Abschnitt 2.9 „Qualifizierte Person" wie folgt:„2.9 Qualifizierte Person ist eine Person, die ein Gerüstnutzer mit bestimmten Aufgaben gemäß dieser TRBS betraut und dafür qualifiziert ist. Dazu können z. B. Personen gehören, die eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bau- und/oder Montagegewerk haben oder die durch eine zeitnah ausgeübte berufsnahe Tätigkeit und entsprechende Unterweisung ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise Gerüste, Hubarbeitsbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Leitern. Anhang 1, Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereit gestellt werden. Dies betrifft vor allem die Benutzung von Leitern und Gerüsten. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
anfallenden Lasten aufnehmen und ableiten können. Die Einrichtungen dürfen nicht überlastet werden und müssen auch während der einzelnen Bauzustände und der gesamten Nutzungszeit standsicher sein." (Nummer 3.1.3)Nach § 8 Absatz 7 der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" müssen Aufstiege zu Arbeitsplätzen durch Treppen oder Laufstege realisiert werden. Die Benutzung von Leitern als Aufstieg ist unter den in § 8 ...
Stand: 04.01.2025
Dialog: 6551
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
müssen Maßnahmen in der Form getroffen werden, dass danach eine erneute Wichtung und Bewertung der Tätigkeit in die Risikogruppe 1 oder 2 fällt.In Risikogruppe 2 sind Maßnahmen nur notwendig, wenn es sich um vermindert belastbare Personen handelt.Auf die DGUV Regel 114-601 - Abfallwirtschaft weisen wir hin.Hinweis:Weitere Informationen zur Leitmerkmalmethode finden Sie auch auf der Seite der BAuA.Die BAuA hat ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263