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oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume sowie Teeküchen. Ob diese Regelung auch für den von Ihnen beschriebenen Schulungsraum zu treffen, muss über die Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermittelt werden. Hierbei muss neben der fehlenden Sichtverbindung nach Außen unter anderem auch geprüft werden, ob ein zweiter ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
Wie Ihrer Anfrage zu entnehmen ist, werden in einem Lager giftige Stoffe umgeschlagen und kommissioniert. Aufgrund der geschilderten Situation können Gefährdungen durch giftige Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die giftigen Stoffe in transportrechtlich zugelassenen Verpackungen umgeschlagen und kommissioniert werden oder nicht. Zum Beispiel können Gebinde ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, ... (5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. (6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, 2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie 3. Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, ..."Eine nähere Erläuterung der Begrifflichkeit "regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum" findet sich weder in der ArbStättV noch in der ASR A3.4.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung des LASI (LV 40, 2. Aufl ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind."Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte "einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 23568
der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Auf die Seite "Das sichere Lager" der BGHW möchten wir hinweisen. ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407
Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 3024
aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ...
Stand: 30.06.2023
Dialog: 42804
Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind (§ 10 ArbSchG).Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 24166
- von der Art der Lagerung (frei oder verzurrt)- von der Bodenbeschaffenheit- vom Lagerort (Halle oder im Freien (Windkräfte))- vom Zustand der Palettenabhängen.Grundsätzlich sind Lager und Stapel so zu errichten, zu erhalten oder abzutragen, dass Versicherte durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe nicht gefährdet werden. Entscheidend ist, dass der Stapel ...
Stand: 12.07.2024
Dialog: 6632
sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Gemäß § 4 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Diese eher allgemein gehaltenen Anforderungen werden mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A2.3 ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2170
Die Forderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier insbesondere in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort heißt es unter dem Abschnitt 10 u. a.:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 23875
Sie haben korrekt recherchiert. Betreffend der notwendigen Angaben in Flucht- und Rettungsplänen verweist die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" in Abschnitt 10 Abs. 2 auf die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In dieser wird in Abschnitt 6 vorgegeben, dass Flucht- und Rettungspläne u.a. graphische Darstellungen über "die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen" enthalten ...
Stand: 18.10.2024
Dialog: 43930
oder Freien (Windkräfte))- vom Zustand der Palettenabhängen.Grundsätzlich sind Lager und Stapel so zu errichten, zu erhalten oder abzutragen, dass Versicherte durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe nicht gefährdet werden. Entscheidend ist, dass der Stapel bei zu erwartenden horizontalen Kräften nicht umkippt, also standsicher ist. Weitere hilfreiche ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42417
-Anlage erforderlich ist, "wenn eine freie Lüftung [...] nicht möglich ist, insbesondere wenn [...] die Lage der Räume entgegensteht, z.B. Tieflage [...] oder umliegende Bebauung". Die Art der umliegenden Bebauung, die eine freie Lüftung unmöglich macht, ist in der ASR A3.6 nicht näher definiert. Daher sollte Ihr Arbeitsplatz unbedingt vor Ort in Augenschein genommen werden, damit ein abschließendes ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3641
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreich ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
mit dem Verbotszeichen „P023 Abstellen oder Lagern verboten“ zu kennzeichnen.[...]"9 Sicherheitsbeleuchtung, ASR A2.3"Die Ausstattung von Fluchtwegen mit einer Sicherheitsbeleuchtung kann aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, gefordert sein. Ist das nicht der Fall, muss geprüft werden, ob das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte, insbesondere bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt, gleichzeitig von weiteren Personen anderweitig genutzt oder nicht abgeschlossen werden kann." Fazit: Unserer Einschätzung nach ist die Einrichtung eines Instandhaltungslagers unter den von Ihnen geschilderten Umständen nicht möglich. Ob eventuell eine andere organisatorische Lösung, wie z. B. "das Lager darf ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 46