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Wie hoch dürfen leere Europaletten gestapelt werden?
KomNet Dialog 6632
Stand: 07.01.2020
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung
Frage:
Wie hoch dürfen leere Europaletten gestapelt werden (frei und im Verbund) bzw. wieviele dürfen übereinander gelegt werden?
Antwort:
In Arbeitsschutzvorschriften wird keine maximale Stapelhöhe von leeren Europoolpaletten vorgeschrieben. In der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und Geräte" werden Informationen zur ordnungsgemäßen Lagerung von Lagergeräten gegeben, dazu zählen auch Paletten.
Eine exakte Angabe der zulässigen Beladungshöhe oder Stapelhöhe kann es nicht geben, da diese
- von der Art der Lagerung (frei oder verzurrt)
- von der Bodenbeschaffenheit
- vom Lagerort (Halle oder Freien (Windkräfte))
- vom Zustand der Paletten
abhängen.
Grundsätzlich sind Lager und Stapel so zu errichten, zu erhalten oder abzutragen, dass Versicherte durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Gegenstände oder durch ausfließende Stoffe nicht gefährdet werden. Entscheidend ist, dass der Stapel bei zu erwartenden horizontalen Kräften nicht umkippt, also standsicher ist. Im Einzelfall kann die Standsicherheit nur durch aufwendige Berechnungen überprüft werden (siehe Anhang 1 DGUV Regel 108-007).
Weiter muss für Lagergeräte eine Betriebsanleitung des Herstellers vorliegen, welche für die Aufstellung und den Betrieb notwendige Kenndaten und Sicherheitsmaßnahmen enthält. Dazu gehören insbesondere Angaben über die zulässige Nutzlast, Auflast und Stapelhöhe sowie Hinweise auf besondere Gefahren bei der Stapelung
Es ist Aufgabe des Unternehmers als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie hoch die Paletten gestapelt werden dürfen.
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen.