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Gibt es Informationen oder Richtlinien über die Sicherung der Paletten bzgl. Maßnahmen gegen herunterfallende Gegenstände?

KomNet Dialog 24407

Stand: 04.12.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Lager, Lagerung

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Frage:

In einer automatischen Lagereinrichtung (Hochregallager) sollen Paletten gestapelt werden. Gibt es Informationen oder Richtlinien über die Sicherung der Paletten bzgl. Maßnahmen gegen herunterfallende Gegenstände?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen zu finden.


Die DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" geht unter Nummer 4.2.4 näher auf die Sicherungen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut ein.


Dort ist u. a. nachzulesen:

"4.2.4.1 Die nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Seiten von Regalen müssen gegen Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut gesichert sein. Die Dimensionierung der Sicherungen muss den Abmessungen und Lasten der Ladeeinheiten bzw. des Lagerguts entsprechen.

4.2.4.2 Die Bereiche über Regaldurchgängen müssen sicher gegen das Herabfallen von Ladeeinheiten und gegen das Hindurchfallen von Lagergut ausgeführt sein."


Unter Einbeziehung der v. g. Vorschriften muss der Arbeitgeber die entsprechenden Maßnahmen eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.


Hinweis:

Auf die Seite "Das sichere Lager" der BGHW möchten wir hinweisen.