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von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter dem Nummer 1.6 "Fenster, Oberlichter" ist folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Zum Schutz vor Verletzungen durch aufragende Bewehrungseisen gibt es tatsächlich keine explizite Regelung im Arbeitsschutzrecht, was logisch ist, da nicht jede denkbare Gefährdung erfasst werden kann.Allerdings weist bereits das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) im § 4 auf die allgemeinen Grundsätze zum Arbeitsschutz hin. Hiernach sind Gefahren zu minimieren, an der Quelle zu bekämpfen ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
"Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"). Ausführungen zur Bruchsicherheit von Gläsern liefert die DGUV Information 208-014 "Glastüren, Glaswände". "Den Sicherheitsanforderungen genügen die sogenannten Sicherheitsgläser – Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), – Verbund-Sicherheitsglas (VSG) sowie – lichtdurchlässige Kunststoffe mit vergleichbaren Sicherheitseigenschaften." "Bei bestehenden ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 9101
- und Verbundsicherheitsglas). Die Bruchsicherheit hängt entscheidend davon ab, dass das Glas nicht beschädigt ist und dass keine unzulässigen Spannungen oder Belastungen auf das Glas einwirken (siehe Punkt 10.1 Abs. 4). Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas."Weitere Regelungen sind auch der ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" sowie der DGUV ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
Untersuchungen hierzu wurden z. B. in den 1990-er Jahren durch die bzw. im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) durchgeführt. Ergebnisse hierzu finden sich in ForschungsberichtenFb 716: B. Griefahn: Arbeiten in mäßiger Kälte (1995)Fb 845: H. W. Müller-Arnecke, U. Hold: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeit im Bereich von 0° C (1999)Eine Zusammenfassung die ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 20143
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". In Punkt 5.1 Absatz 8 ist folgendes nachzulesen:"Sicherheitszeichen müssen aus solchen Werkstoffen bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind. Bei der Auswahl der Werkstoffe sind unter anderem mechanische Einwirkungen, feuchte Umgebung, chemische Einflüsse, Lichtbeständigkeit, Versprödung von Kunststoffen sowie Feuerbeständigkeit zu berücksichtigen ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
Spannungen oder Belastungen auf das Glas einwirken (siehe Punkt 10.1 Abs. 4). Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas."(7) Flügel von Türen und Toren, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können. Hierzu können z. B ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
Grundsätzliche Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Danach hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Im Anhang der ArbStättV wird unter Punkt 1.3 näher auf di ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
nicht für alle Anwendungen geeignet sind. Die Entscheidung, ob Einscheibensicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas oder andere Werkstoffe eingesetzt werden, muss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Brucheigenschaften und der Einbausituation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gefällt werden. Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Die Bruchsicherheit hängt entscheidend davon ab ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 24069
Spezielle Arbeitsschutzvorschriften für Parkplätze bestehen nicht. Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Arbeitsstättenverordnung sind auch Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, als Arbeitsstätten anzusehen. Ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit zu kommen, k ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 15883
Nach § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Unter der Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"Fluchtwege und Notausgänge müssena) sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
, dass die Versicherten bei Arbeiten im Außenbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat er das Ausmaß der Gefahren zu ermitteln und die zur Abwendung der Gefahr notwendigen Maßnahmen festzulegen. Bei der Festlegung der Maßnahmen sollte sich der Unternehmer durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung ist Kapitel 4 ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43825
sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können." Der Arbeitgeber hat gemäß der ArbStättV dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
. der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, z.B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. (…)[…]"Die von Ihnen beschriebene "Löschwasserrückhaltebarriere" ist ein solches Hindernis (bzw. Gefahr) und darf demzufolge nicht dauerhaft vor Notausgängen installiert ...
Stand: 06.06.2024
Dialog: 19574
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. In der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" werden diese ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
zusammenzuarbeiten. Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zu Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
In der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" ist unter 5.3 nachzulesen, dass dass zur Minimierung der Gefahr von Selbstentzündungen beim Sammeln von öl- oder lösemittelgetränkten Putzlappen grundsätzlich geschlossene nicht brennbare Behälter zu verwenden sind.Handelsübliche Behälter speziell für das Sammeln brennbarer Abfälle mit selbstschließendem Deckel ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43201
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weiteren hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Forderungen an die Ausführung und Fluchtweggestaltung sind in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" aufgeführt.Fluchtwege müssen ins Freie ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 13129
Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht ...
Stand: 27.05.2024
Dialog: 28939