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Darf man bei einem Gewitter auf einen Bahnkesselwagon bzw. einen LKW-Auflieger steigen, um Ventile zu schließen oder andere Tätigkeiten zu verrichten?

KomNet Dialog 43825

Stand: 26.09.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

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Frage:

Darf man bei einem Gewitter auf einen Bahnkesselwagon bzw. einen LKW-Auflieger steigen um Ventile zu schließen oder andere Tätigkeiten zu verrichten?

Antwort:

In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist in § 23 zu den Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Folgendes nachzulesen:

"Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen."


Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in der DGUV Regel 100-001 unter der Ziffer 4.5. Dort ist u. a. Folgendes erläutert:

"Bei Arbeiten im Außenbereich können auf Grund des Wettergeschehens sowohl Gesundheits- als auch Unfallgefahren auftreten. Stellt der Unternehmer im Rahmen der Erstellung seiner Gefährdungsbeurteilung fest, dass die Versicherten bei Arbeiten im Außenbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat er das Ausmaß der Gefahren zu ermitteln und die zur Abwendung der Gefahr notwendigen Maßnahmen festzulegen. Bei der Festlegung der Maßnahmen sollte sich der Unternehmer durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung ist Kapitel 4, Abschnitt D dieser Regel zu beachten.


Unfallgefahren infolge des Wettergeschehens


Mit Unfallgefahren bei Arbeiten im Außenbereich ist infolge des Wettergeschehens zu rechnen, wenn z.B. auf Grund von

[...]

Gewittern oder Stürmen der Aufenthalt auf exponierten Arbeitsplätzen, z.B. Turmdrehkrane, Gerüste, Fahrgeschäften von Schaustellern, mit Gefahren verbunden ist.


Abwendung von Unfallgefahren infolge des Wettergeschehens


Maßnahmen zur Abwendung von Unfallgefahren sind getroffen, wenn z. B.

[...]

• bei starkem Regen, Gewitter, Sturm oder starkem Nebel die Arbeiten unterbrochen werden.

[...]"


Unserer Einschätzung nach sind die von Ihnen genannten Tätigkeiten bei Gewitter zu unterbrechen.