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Eine Kfz-Werkstatt verwendet alte Frotteehandtücher anstatt Putzpapier. Die verschmutzten Putzlappen werden in einem offenen Eimer gesammelt und dann in der Waschmaschine gewaschen. Inwieweit ist das im Sinne des Brandschutzes bedenklich ?

KomNet Dialog 43201

Stand: 27.07.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Spezielle Brandgefahren

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Frage:

Eine Kfz-Werkstatt verwendet alte Frotteehandtücher anstatt Putzpapier. Die verschmutzten Putzlappen werden in einem offenen Eimer gesammelt und dann in der Waschmaschine gewaschen. Inwieweit ist das im Sinne des Brandschutzes bedenklich ?

Antwort:

In der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" ist unter 5.3 nachzulesen, dass dass zur Minimierung der Gefahr von Selbstentzündungen beim Sammeln von öl- oder lösemittelgetränkten Putzlappen grundsätzlich geschlossene nicht brennbare Behälter zu verwenden sind.


Handelsübliche Behälter speziell für das Sammeln brennbarer Abfälle mit selbstschließendem Deckel oder in selbstlöschender Ausführung erfüllen in der Regel diese Anforderung.


Somit wären die von Ihnen genannten Eimer nicht zulässig.