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Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
Gemäß Nr.4 Abs.5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" sollen von Fußböden keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen ausgehen.Häufig führen Teppichböden aus synthetischen Fasern zu statischen Aufladungen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichböden zu empfehlen. Grundsätzlich lässt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden, z.B ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42193
), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume" Die Anforderungen an Waschräume finden sich hier unter dem Punkt 6. Hier ist in den Absätzen 7 und 8 folgendes nachzulesen: "(7) Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Fußböden müssen auch im feuchten Zustand rutschhemmend sein (weitere Informationen siehe ASR A1.5/1,2 „Fußböden“). (8) Waschräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 7487
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV gilt Folgend ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nummer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Fußböden (Gitteroste) von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4688
Fußböden müssen grundsätzlich so beschaffen sein (und instand gehalten werden), dass sie unter Berücksichtigung der Art der Nutzung, der betrieblichen Verhältnisse (der zu erwartenden gleitfördernden Stoffe) und der Witterungseinflüsse sicher benutzt werden können. Sofern eine erhöhte Rutschgefahr besteht, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Als Schutzmaßnahmen kommen insbesondere ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 11370
In der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" wird unter Nummer 2.2.Folgendes ausgeführt:"Übergangsstellen von aneinander angrenzenden Betriebsbereichen können zu Unfallschwerpunkten werden, weil unterschiedliche Bodenbeläge eine Anpassung des Gehvorgangs erfordern und unter Umständen gleitfördernde Stoffe von einem Bereich in den anderen Bereich übertragen werden. Daher sollten sich direkt a ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 16182
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 11637
von Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen sind Stufen zu vermeiden. Höhenunterschiede sollen durch eine Rampe ausgeglichen werden. Der Zugang zu Erste-Hilfe-Räumen muss eine lichte Breite gemäß Punkt 5 der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht-und Rettungsplan“ aufweisen. Es muss sichergestellt sein, dass ein Zugang mit Krankentragen ungehindert möglich ist. (6) Fußböden und Wände ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 22745
A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und die ASR A1.5 "Fußböden".In den Begriffsbestimmungen der ASR A2.3 ist unter dem Punkt 3.1 nachzulesen, dass Fluchtwege Verkehrswege sind, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich ...
Stand: 08.12.2023
Dialog: 42734
. B. 70 % Luftfeuchte bei 22 °C) an kalten Flächen (Wände, Fenster, Decke, Fußboden) Kondenswasser bilden. Dort siedeln sich Schimmelpilze und Bakterien an, die einen unangenehmen Geruch erzeugen und gesundheitliche Gefährdungen verursachen können. Außerdem können Bauschäden auftreten."Hinweis:Auf die FBVW-501 „Niedrige Luftfeuchte am Arbeitsplatz“ des Sachgebiets "Innenraumklima" der DGUV möchten ...
Stand: 22.06.2023
Dialog: 43588
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Verkehrswege so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden (Nr. 1.8 des Anhangs zur ArbStättV). Fußböden von Verkehrswegen müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein (Nr. 1.5 ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 12714
Der Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nennt unter der Nummer 1.5 Abs. 1 die generellen Anforderungen an die Oberflächen von Fußböden, Wänden und Decken: an Arbeitsplätzen müssen die Arbeitsstätten unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit eine ausreichende Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen ...
Stand: 14.12.2019
Dialog: 5143
müssen u. a. die Fußböden und Wände leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Weitere Informationen zu Erste-Hilfe-Räumen liefert die DGUV Regel 100-001 (Abschnitt C; http://publikationen.dguv.de/). Gemäß § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, u. a. zu Regelungen über die Verhütung ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12920
nicht automatisch öffnen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.7 "Türen und Tore".Nach Punkt 6 Absatz 1 muss bei kraftbetätigten Türen und Toren eine wirksame Sicherung vor mechanischen Gefährdungen bis zu einer Höhe von 2,50 m über dem Fußboden oder einer anderen dauerhaften Zugangsebene vorhanden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12514
Es gibt unseres Wissens nach keine einschlägige Vorschrift, die einen Höhenunterschied vom Fußboden bis zur Unterkante eines Behälters begrenzt. Die Fläche, auf der die Beschäftigten stehen, um in den Behälter greifen zu können, ist jedoch Teil eines Verkehrswegs, der die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen muss. Gemäß Nummer 1.8 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 27395
betragen. Die Beleuchtungsstärke ist auf der Mittellinie des Fluchtweges in maximal 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen zu messen.(2) Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege 50% der erforderlichen Beleuchtungsstärke nach Absatz 1 innerhalb von 5 s erreichen; 100% der erforderlichen Beleuchtungsstärke müssen nach 60 s erreicht werden.Für bereits ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 15472
ist. Stolperstellen in Fußböden sind darüber hinaus gemäß Nummer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV nicht zulässig. Die im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996