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KomNet-Wissensdatenbank

Wie ist die Rutschhemmung in Übergangszonen auszuführen?

KomNet Dialog 16182

Stand: 16.06.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege

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Frage:

Unser Bauvorhaben sieht eine Kantine mit Gastraum vor. Der Fußboden im Küchenraum benötigt R12, der im Gastraum R9. Muss der Übergang mit R10 und R11 "überbrückt" werden oder kann dieses durch eine Sauberlaufmatte gewährleistet werden? Gibt es eine Größenangabe für die Übergangszone?

Antwort:

In der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" wird unter Ziffer 2.2.folgendes ausgeführt:

"Übergangsstellen von aneinander angrenzenden Betriebsbereichen können zu Unfallschwerpunkten werden, weil unterschiedliche Bodenbeläge eine Anpassung des Gehvorgangs erfordern und unter Umständen gleitfördernde Stoffe von einem Bereich in den anderen Bereich übertragen werden. Daher sollten sich direkt aneinander grenzende Bereiche möglichst nur um eine Rutschbewertungsgruppe unterscheiden (z.B. R12 und R11)."


Alles andere muss in der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung mitbetrachtet werden (§ 3 ArbStättV). 

Größenangaben für Übergangszonen sind nicht festgelegt.


Hinweis: Das Vorschriften- und Regelwerk der Berufsgenossenschaften finden Sie unter www.dguv.de/publikationen