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Wie ist die Rutschhemmung in Übergangszonen auszuführen?
KomNet Dialog 16182
Stand: 10.04.2025
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verkehrswege
Frage:
Unser Bauvorhaben sieht eine Kantine mit Gastraum vor. Der Fußboden im Küchenraum benötigt R12, der im Gastraum R9. Muss der Übergang mit R10 und R11 "überbrückt" werden oder kann dieses durch eine Sauberlaufmatte gewährleistet werden? Gibt es eine Größenangabe für die Übergangszone?
Antwort:
In der DGUV Regel 110-003 "Branche Küchenbetriebe" wird unter Nummer 2.2.Folgendes ausgeführt:
"Übergangsstellen von aneinander angrenzenden Betriebsbereichen können zu Unfallschwerpunkten werden, weil unterschiedliche Bodenbeläge eine Anpassung des Gehvorgangs erfordern und unter Umständen gleitfördernde Stoffe von einem Bereich in den anderen Bereich übertragen werden. Daher sollten sich direkt aneinander grenzende Bereiche möglichst nur um eine Rutschbewertungsgruppe unterscheiden (z.B. R12 und R11)."
Alles andere muss in der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung mit betrachtet werden (§ 3 ArbStättV).
Größenangaben für Übergangszonen sind nicht festgelegt.