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), hier insbesondere die ASR A1.3 ""Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In Abschnitt 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit der ASR A2.3 ist im Zusammenhang mit Sammelstellen Folgendes nachzulesen:"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
Türen von Notausgängen (in Arbeitsstätten) müssen sich nach außen öffnen lassen (Nr. 2.3 Abs. 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Nach Abschnitt 3 Nr. 3.6 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3 ist ein Notausgang ein Ausgang im Verlauf eines Fluchtweges, der direkt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führt.Manuell betätigte Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
. Wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte durch diese Art der Kennzeichnung nicht gewährleistet ist, sind zusätzliche Maßnahmen nach Abschnitt 8.4 oder 9 zu ergreifen." 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit, ASR 2.3"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2 ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
ist, handelt es sich bei dem Notausstieg um einen Nebenfluchtweg. Somit sind die konkretisierenden Regelungen der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über einen Hauptfluchtweg führen" anzuwenden.Auf den konkreten Sachverhalt finden die Absätze 4-7 Anwendung:"(4) Nebenfluchtwege führen durch einen Ausgang, der als Tür, Fenstertür (z.B ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (§ 4 Abs. 4 ArbStättV) muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, dass sich die Beschäftigten bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Ziffer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung ist die Anzahl, Anordnung und Abmessung von Fluchtwegen - in einer Gefährdungsbeurteilung - nach der Nutzung, der Einrichtung ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
Ja, vorzugsweise müssen alle Freisitze nach Ihrer Definition eine Treppe mit mindestens drei Stufen zwischen zwei Ebenen aufweisen. Alternativ können Rampen eingesetzt werden.Nur in begründeten Fällen kann ein Abweichen möglich sein. Dies ist dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beschreiben und insbesondere sind die erforderlichen Ersatzmaßnahmen festzulegen. ...
Stand: 20.10.2024
Dialog: 44028
gehört, dass siea)ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,b)mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c)auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen.(8) Besondere Anforderungen gelten für Türen im Verlauf von Fluchtwegen (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
, dass die Mindestbreite des Fluchtweges durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden darf.Weiterhin müsste geprüft werden, ob es sich um (notwendige) Tore für Angriffswege der Feuerwehr handelt. Dies müsste dem Brandschutzkonzept zu entnehmen sein oder mit der örtlich zuständigen Feuerwehr geklärt werden.Wir empfehlen die Zulässigkeit der Maßnahme ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
" und die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Abschnitt 8 finden sich die Anforderungen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.Unter Abschnitt"8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Absatz 2 ist nachzulesen:Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
zum Arbeitsplatz gelangen sollen, gestattet auf keinen Fall, dass die Beschäftigten gebückt unter einer Schranke hindurch laufen müssen. Deshalb ist ein gesonderter Durchgang (ca. 1,00 m ohne Tür) für Fußgänger erforderlich, der natürlich gleichzeitig auch als Notausgang angesehen werden kann. In der ASR A2.3 - Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan - (www.baua.de/ASR/) werden die Anforderungen u ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 15883
Die direkte Kennzeichnung eines Notausgangs muss mit dem Symbol und einem Pfeil erfolgen.Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Nach § 4 (4) müssen Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen ...
Stand: 03.05.2024
Dialog: 42325
Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
Maßgebliche Rechtsvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Zu den Arbeitsstätten zählen definitionsgemäß auch Baustellen.Unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur ArbStättV finden sich grundsätzliche Anforderungen zu Fluchtwegen und Notausgängen:"(1) Fluchtwege und Notausgänge müssen a. sich in Anzahl ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 11710
führen,c) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 43682
zur Verfügung gestellt werden müssen, dass der Raum verschließbar, nicht einsehbar und verdunkelbar sein muss. Nach der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" Punkt 6 Ausführung Absatz 4 müssen verschließbare Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sein. Unserer Einschätzung nach, ist ein Bereitschaftsraum ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Des Weiteren hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Forderungen an die Ausführung und Fluchtweggestaltung sind in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" aufgeführt.Fluchtwege müssen ins Freie ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
unter Abschnitt 5 Absatz 6 nachzulesen ist, bemisst sich die Mindestbreite der Hauptfluchtwege nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen müssen und ergibt sich aus Tabelle 1. Die lichte Breite für bis 5 Personen beträgt hier 0,9 m und für bis zu 20 Personen 1,00 m.Folgende Einschränkung ist gemäß Absatz 7 zulässig:"In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 14653