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Die Kennzeichnung von Fluchtwegen muss entsprechend der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" erfolgen. In dieser ASR ist festgelegt, dass Sicherheitszeichen u.a. deutlich erkennbar anzubringen sind. Unter Punkt 5.1 (6) wird im letzten Satz weiter ausgeführt, dass besonders in langgestreckten Räumen (z. B. Fluren) Rettungszeichen ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 19336
vor Aufnahme der Tätigkeit, die danach mindestens jährlich zu wiederholen ist.Heimarbeit im Sinne des Heimarbeitsgesetzes ist grundlegend von Telearbeit oder mobiler Arbeit zu unterscheiden. Heimarbeit wird von sogenannten Heimarbeitern geleistet. Heimarbeiter führen die Arbeiten in selbstgewählten Betriebsstätten (z. B. eigene Wohnung) alleine oder mit Familienangehörigen (z. B. Lebenspartnern) im Auftrag ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Nach Abschnitt 3.1 der ASR A2.3 gilt Folgendes:"3.1 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Der Fluchtweg beginnt an allen Orten ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betrsicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Nach § 6 Absatz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
einer beginnenden Schimmelbildung, die bis zum Auftreten eines grau-grünen und grossflächigen Schimmels führen kann.Gemäss § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1174
"Beleuchtung und Sichtverbindung") u.a. möglichst ausreichend Tageslicht und Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung. Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), der ASR A3.4 "Beleuchtung".Auf Tageslichtlampen wird in den genannten Vorschriften nicht näher eingegangen ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
Es wird empfohlen, Erntehelfern Wasser/Getränke zur Verfügung zu stellen.Die Arbeitsstättenverordnung macht Zielvorgaben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe außerhalb der bebauten Fläche.Der Unternehmer muss nach dem § 5 Arbeitsschutzgesetz Gefährdungen ...
Stand: 11.08.2020
Dialog: 21611
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können." Der Arbeitgeber hat gemäß der ArbStättV dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Weiter hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
Tabakrauch enthält eine Vielzahl von schädlichen Stoffen, die zu einem großen Teil sogar krebserzeugend sind. Diese Stoffe können sich in Baumaterialien und Möbeln anreichern und von ihnen möglicherweise verzögert wieder freigesetzt werden. Über das Freisetzungsverhalten dieser sogenannten Sekundärquellen liegen kaum gesicherte Erkenntnisse vor. Sicherheit kann letztlich nur eine individuelle ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Ob das gleiche Sicherheitsniveau wie in der ASR A4.1 erreicht wird, hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Ein solches Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 22390
der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. (siehe Vorbemerkung zur ASR)Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 26.05.2024
Dialog: 29372
Unter der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
, die bis zum Auftreten eines grau-grünen und großflächigen Schimmels führen kann. Gemäß § 3a (1) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, "dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Uns ist keine Vorschrift bekannt, in der für Schulen Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz explizit gefordert werden. Weder die Schulbaurichtlinie noch die Richtlinien für Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht (RISU) gehen auf dieses Thema ein.In der DGUV Vorschrift 81 "Schulen" wird in § 22 lediglich auf die Beachtung des "Stands der Technik" verwiesen, welcher in Bezug ...
Stand: 20.11.2015
Dialog: 25323
Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 3024
Kennzeichnung von Verkehrswegen mit Gefälle/Steigung sieht die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" nicht vor. ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 15196
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468