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unter Abschnitt 5 Absatz 6 nachzulesen ist, bemisst sich die Mindestbreite der Hauptfluchtwege nach der höchstmöglichen Anzahl der Personen, die im Bedarfsfall den Fluchtweg benutzen müssen und ergibt sich aus Tabelle 1. Die lichte Breite für bis 5 Personen beträgt hier 0,9 m und für bis zu 20 Personen 1,00 m.Folgende Einschränkung ist gemäß Absatz 7 zulässig:"In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden ...
Stand: 14.02.2025
Dialog: 42361
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Nein, dies ist nicht zulässig.Anforderungen an den Flucht- und Rettungsplan finden sich in der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".ASR A1.3 Nummer 6 Absatz 1, 2 und 4:"(1) Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahrenfall enthalten ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundlegende Anforderungen an die Raumabmessungen von Arbeitsräumen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Unter Punkt 1.2 (1) des Anhangs ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber u. A. nach § 4 Abs. 4 Vorkehrungen zu treffen, dass Beschäftigte sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Inwieweit ein Nebenfluchtweg erforderli ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten", sind zu beachten.In der TRBS 2121 Teil 1 heißt ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang und der konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten.Unter der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes zu Verkehrswegen nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet gemäß § 15 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- die Beschäftigten "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen ...
Stand: 26.01.2025
Dialog: 25262
Grundsätzlich gilt für die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV der weite fachliche Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG, da sie auf Grundlage des § 18 ArbSchG erlassen worden ist. Das heißt, dass sie gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG prinzipiell in allen Tätigkeitsbereichen gilt: in der Privatwirtschaft (Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, freie Berufe usw.), im gesamten öffentlichen ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-). Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Dort ist unter dem Punkt 7.2 zur Bereitstellung u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn das Tragen besonderer Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
mit einer Mindestabmessung von 1,25 m² vorzusehen. Für Räume mit einer Grundfläche bis 600 m² soll die Gesamtfläche der Sichtverbindungen 1/10 der Raumgrundfläche betragen. Für Räume über 600 m² sollen mehr als 1/100 der Grundfläche für zusätzliche Sichtverbindungen vorgesehen werden (...)" ...
Stand: 07.11.2022
Dialog: 43726
Anforderungen an Schulen sind in der DGUV Vorschrift 81 "Schulen" genannt. In dieser Vorschrift wird in Bezug auf "Fachräume für naturwissenschaftlichen Unterricht, Werk-/Technikunterricht und vergleichbar ausgestattete Räume" (hierunter fällt u.E. auch ein Hauswirtschaftsraum) gefordert:"§ 21. (1) Fachräume müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden können.Zu § 21 Abs. 1:Fachräume ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 42829
Der Hinweis zu Tabelle 1 unter Nummer 5 "Hauptfluchtwege" der ASR A2.3 (Stand: März 2022), dass die Werte der Spalten B und C den Anforderungen für die Flucht entsprechen und nicht mögliche Auswirkungen durch den Einbau von Türen berücksichtigen, z. B. können für Flure durch den Einbau von Türen gegebenenfalls entsprechend größere Breiten erforderlich werden, wird durch folgende Textpassagen ...
Stand: 03.05.2022
Dialog: 43656
Nein, der Arbeitgeber muss für Telearbeitsplätze nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) keine Feuerlöscher und Verbandkästen zur Verfügung stellen. In § 1 des Anwendungsbereich der ArbStättV heißt es:"(4) Für Telearbeitsplätze gelten nur1. § 3 bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes,2. § 6 und der Anhang Nummer 6,soweit der Arbeitsplatz ...
Stand: 16.08.2021
Dialog: 28379
Grundsätzliche Anforderungen an Toilettenräume ergeben sich aus der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 4.1 "Sanitärraume". Zur Anzahl der erforderlichen Toiletten und Handwaschbecken siehe Tabelle 2 der ASR A 4.1Unter dem Punkt 8.1 Absatz 1 ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 25238
Nach der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten Folgendes:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 4.1 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 42606
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611