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Wie viele Toiletten incl. Händewaschmöglichkeit müssen auf einer Baustelle vorhanden sein, auf der gleichzeitig 60-70 Mitarbeiter unterschiedlicher Firmen tätig sind?

KomNet Dialog 25238

Stand: 24.04.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Sonstige Fragen zu Baustellen

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Frage:

Auf einer größeren Hochbaustelle werden gleichzeitig ca. 60-70 Mitarbeiter unterschiedlicher Firmen tätig. In welchem Regelwerk werden Aussagen darüber gemacht, wie viele Toiletten incl. Händewaschmöglichkeit es auf einer solchen Baustelle geben muss?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen an Toilettenräume ergeben sich aus der Nummer 4.1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).


Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A 4.1 "Sanitärraume". Zur Anzahl der erforderlichen Toiletten und Handwaschbecken siehe Tabelle 2 der ASR A 4.1


Unter dem Punkt 8.1 Absatz 1 ist folgendes nachzulesen:


"(1) Auf Baustellen können Baustellenwagen, absetzbare Baustellenwagen, Container oder andere Raumzellen für Sanitäreinrichtungen genutzt werden. Bei vorhandenen Sanitäreinrichtungen ist eine geringere lichte Höhe von 2,30 m bis zu einem wesentlichen Umbau zulässig. Der Arbeitgeber kann die Sanitäreinrichtungen von Dritten nutzen, wenn diese die Sanitäreinrichtungen in ausreichender Anzahl bereitstellen und instand halten.


Hinweis:

Die Koordinierung gemeinsam genutzter Sanitäreinrichtungen kann in den Aufgabenbereich des Bauherren bzw. Koordinators nach Baustellenverordnung (BaustellV) fallen."


Weiterhin ist der Punkt 8.2 Toilettenräume und mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen relevant. Hier lässt sich u. a. folgendes nachzulesen:


"(1) Werden von einem Arbeitgeber auf einer Baustelle mehr als zehn Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen gleichzeitig beschäftigt, sind Toilettenräume bereit zu stellen. Abweichend von Punkt 5 können auf Baustellen mit bis zu zehn Beschäftigten mobile anschlussfreie Toilettenkabinen, vorzugsweise mit integrierter Handwaschgelegenheit, bereitgestellt werden. Hat die mobile, anschlussfreie Toilettenkabine keine Handwaschgelegenheit, ist sicherzustellen, dass sich diese in unmittelbarer Nähe des Aufstellortes der Toilettenkabine befindet.


(3) Abweichend von Punkt 5.2 Absatz 1 sollen Toilettenräume und mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen nicht mehr als 100 m Wegstrecke vom Arbeitsort entfernt eingerichtet sein. Ist dies aufgrund der Gegebenheiten auf der Baustelle nicht möglich (z. B. Fassadenarbeiten an Hochhäusern, Bauarbeiten im Tunnel, Kanalbauarbeiten, Streckenbaustellen) darf die Wegstrecke fünf Minuten nicht überschreiten (zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln).


(5) Toilettenräume oder mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen auf Baustellen sind nicht erforderlich, wenn außerhalb der Baustelle gleichwertige Einrichtungen zur Verfügung stehen und nutzbar sind sowie Absatz 3 eingehalten wird."

Die Mindestanzahl an Toiletten, Urinalen, Wasch- und Duschplätzen lässt sich der Tabelle 7 unter Punkt 8.4 der ASR A4.1 entnehmen.