Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Müssen in einer allgemeinbildenden Schule die von den Fluren abgehenden Türen eines Hauswirtschaftraums von außen gegen Betreten gesichert werden?

KomNet Dialog 42829

Stand: 05.09.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Schulen, Kindergärten

Favorit

Frage:

Müssen in einer allgemeinbildenden Schule die von den Fluren abgehenden Türen eines Hauswirtschaftraums, in dem die Schüler im Rahmen des Hauswirtschaftsunterrichts u.a. an Kochfeldern und Backöfen tätig werden, von außen gegen Betreten (z.B. mittels Knauf) gesichert werden?

Antwort:

Anforderungen an Schulen sind in der DGUV Vorschrift 81 "Schulen" genannt. In dieser Vorschrift wird in Bezug auf "Fachräume für naturwissenschaftlichen Unterricht, Werk-/Technikunterricht und vergleichbar ausgestattete Räume" (hierunter fällt u.E. auch ein Hauswirtschaftsraum) gefordert:

"§ 21. (1) Fachräume müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden können.

Zu § 21 Abs. 1:

Fachräume sind gegen unbefugtes Betreten gesichert, wenn z.B. alle Zugangstüren verschließbar sind und sie von den Verkehrsflächen her (z.B. Flure) nicht mit Türdrückern ausgestattet sind."


Hinweis:

Auf die Informationen unter www.sichere-schule.de weisen wir hin.