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Nach den Begriffsbestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (§ 2) sind Arbeitsmittel "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen ...
Stand: 17.10.2019
Dialog: 42857
, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
Eine Gitterbox ist ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 (1) BetrSichV dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 21334
und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln.In § 5 Abs. 1 BetrSichV „Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel“ heißt es:(1) Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. …. .(2) Der Arbeitgeber darf Arbeitsmittel ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 43516
, dass verkehrsrechtliche Vorschriften die Gestaltung der Arbeitsplätze regeln. D. h. die Arbeitsstättenverordnung ist - mit Ausnahmen der genannten Ausnahmen - für Transportmittel im öffentlichen Verkehr nicht heranzuziehen. Transportmittel, die von Beschäftigten benutzt werden, sind jedoch Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Auf diese Arbeitsmittel finden die unter Nummer 1 des Anhangs ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.Nach § 3 ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.In § 6 ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
Es ist zulässig eine Schlosserei und ein E-Werkstatt in einem Raum einzurichten.Dabei sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung einzuhalten.Eine ausdrückliche Erlaubnis oder ein Verbot findet sich in keiner Vorschrift.Für die Verwendung von Arbeitsmitteln in der Werkstatt, sowohl in der Schlosserei, als auch in der E ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42654
Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber 1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat, 2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4996
und für Fahrzeuge sowie dazugehörige Anhänger, die für die Beförderung von Personen und den Gütertransport bestimmt sind...."Somit ist in Ihrem Fall die ASR A1.8 nicht anzuwenden, sondern die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit ihren Anhängen.Die BetrSichV fordert, dass Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen dürfen, die hinsichtlich ihrer Verwendung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Eine konkrete gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung von sogenannten 24-Stunden-Stühlen existiert nicht. Allerdings ist es Arbeitgeberpflicht, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsmittel zu sorgen, wozu auch ein Sitzmöbel am Arbeitsplatz gehört. Grundlage sind § 3 Betriebssicherheitsverordnung sowie § 3a der Arbeitsstättenverordnung.Grundsätzlich ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 29468
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln (§ 3 BetrSichV)."Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
es bei der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aus. Das Fahrzeug und die Auf-/Einbauten sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV und somit ist diese vollumfänglich anzuwenden. Im Anhang 1 unter der Nummer 1 finden sich die besonderen Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln.Hinweise:Auf die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" möchten wir hinweisen.Weitere Anforderungen ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Ein Fahrzeug, dass ein Arbeitnehmer im Winterdienst verwendet, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Für dieses Fahrzeug gelten hinsichtlich der Beschaffenheit, Ausrüstung und Prüfung grundsätzlich die verkehrsrechtlichen Vorschriften. Nach § 38 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für gelbes Rundumlicht folgendes: Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 2937
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- und Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sollen die Bewegungs- und Verkehrsflächen festgelegt werden. In der Arbeitsstättenverordnung steht im Anhang, Ziffer 3.1 zum Thema "Bewegungsfläche": Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296