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. An Arbeitsplätzen erfolgt die Messung am Ort der Tätigkeit während der Tätigkeit des Arbeitnehmers. Bei der Messung der künstlichen Beleuchtung muss das eventuell gleichzeitig einwirkende Tageslicht berücksichtigt werden. Der Einfluss des Tageslichtes sollte ausgeschlossen werden durch Verdunkelung des Arbeitsraumes oder durch Messung in den Nachtstunden. Falls das nicht möglich ist, ist im Ausnahmefall ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 5226
Anforderungen an die Beleuchtung am Arbeitsplatz werden im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Nr. 3.4 formuliert:"(5) Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.(6) Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 13548
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben."Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 5363
In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 3679
Die Technische Regel für Arbeitsstätten "Beleuchtung" (ASR A3.4) gibt den Stand der Technik im Sinne der §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wieder. Wendet der Arbeitgeber diese technischen Regeln nicht an, so hat er mit anderen Lösungen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz (in der Regel im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV) zu erreichen ...
Stand: 04.01.2016
Dialog: 15495
Nach dem Punkt 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 29048
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- wird unter dem Punkt 6.1 folgendes ausgeführt:"(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 16048
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 15.09.2018
Dialog: 4394
Grundsätzlich soll eine einwandfreie Beleuchtung die Lebensfunktionen des menschlichen Körpers anregen, dem Seh-, Wahrnehmungs-, Reaktions- und Aufmerksamkeitsvermögen als Bedingung für u.a. ermüdungsfreies Arbeiten dienen als auch den Ansprüchen an sichere Ausleuchtung zur Abwendung von Unfallgefahren.Daher fordert die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- mit ihrem Anhang (Ziffer 3.4 ...
Stand: 12.06.2019
Dialog: 42750
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - im Anhang unter Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Ausgestattet sein müssen die Arbeitsstätten mit Einrichtungen, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 9852
werden."Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten (dazu gehören auch Verkehrswege) so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Konkretisiert wird die ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter dem Abschnitt 7 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
:- ausreichende Beleuchtung- frei von Hindernissen und Stolperkanten- Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr- ausreichende Markierung- geeignete Personenlenkung (durch Geländer bzw. Drängelgitter)- im Winter freihalten von Schnee und EisKonkrete Anforderungen zum Betreiben von Verkehrswegen werden in Kaptel 5 der ASR A1.8 - "Verkehrswege" getroffen; Informationen zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435
ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben." Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind.Die Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass dadurch die Sicherheit und die Gesundheit ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall durch die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".In der ASR A3.4 ist in Abschnitt 5.1 Folgendes zum ausreichenden Tageslicht nachzulesen:"(1) Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Eine Beleuchtung mit Tageslicht ist der Beleuchtung mit ausschließlich ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
Nach Punkt 4.1.(6) der ASR A3.5 "Raumtemperatur" soll die Lufttemperatur mit einem strahlungsgeschützten Thermometer in Grad Celsius [°C], dessen Messgenauigkeit +/-0,5 °C betragen soll, gemessen werden. Die Messung erfolgt nach Erfordernis stündlich an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit in einer Höhe von 0,6 m und bei stehender Tätigkeit in einer Höhe von 1,1 m über dem Fußboden ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 11908
Im Regelfall sind hier keine Messungen erforderlich.Begründung:Nach der Nummer 3.6 Lüftung des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 43044
und die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden (Ziff. 3.4 Abs. 6 des Anhangs zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A3.4 "Beleuchtung".Unter Punkt 7.1 ist dort nachzulesen, dass Beleuchtungsanlagen so einzurichten und zu betreiben sind, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 26481
kann daher auch sein, dass die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen in Kellerräumen nicht zulässig ist. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten/ArbStättV im Anhang unter Ziff. 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Hier wird u. a. aufgeführt, der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563