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sind die Auswirkung der Behinderung und die daraus resultierenden individuellen Erfordernisse zu ermitteln und zu berücksichtigen. Es sind die Bereiche der Arbeitsstätte barrierefrei zu gestalten, zu denn die Beschäftigten Zugang haben müssen.Zu Ihrer Frage:Die Behinderten-Toiletten können abschließbar gestaltet werden, wenn in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt worden ist, dass alle Menschen mit Behinderungen ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
Beschäftigt ein Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dieses gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Waschgelegenheiten und Toiletten (§ 3a Absatz 2 ...
Stand: 28.08.2020
Dialog: 15894
Das Arbeitsschutzrecht sieht keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht behinderten Beschäftigten vor. Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten, Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Insofern ist kein eigener Speisesaal für nicht behinderte Beschäftigte erforderlich. Im Gegenteil, eine solche Trennung könnte gegen Vorschriften ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12830
ausreichend.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Anforderungen an Toiletten finden sich unter dem Punkt 5.Unter dem Punkt 5.2 Absatz 3 ist nachzulesen, dass Arbeitsstätten mit Toiletten für die Beschäftigten auszustatten sind. Dazu ist die in Tabelle 2 für niedrige Gleichzeitigkeit aufgeführte Mindestanzahl an Toiletten ...
Stand: 07.12.2022
Dialog: 15101
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die einschlägige Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume" fordern lediglich, dass der Arbeitgeber Toiletten in ausreichender Anzahl für Beschäftigte bereitstellen muss. Es wird nicht verlangt, dass die Toiletten ausschließlich den Beschäftigten zur Verfügung stehen.Einschränkungen gibt es jedoch durch die Biostoffverordnung ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 42924
Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird hinsichtlich der Toiletten unter Punkt 4.1 ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855
der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Wasch- und Umkleideräumen befinden müssen. Für bis zu 5 Beschäftigte ist ein Toilette (Toilettenanlage) ausreichend. (Siehe Tabelle 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume") Zur Toilette gehört auch immer eine Waschgelegenheit (Handwaschbecken mit fließend Wasser sowie Seifenspender und Einmalhandtüchern ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 7881
Aus dem Arbeitsschutzrecht sind uns keine Bestrebungen zu Unisex-Toiletten bekannt.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 4.1 ist Folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42428
. Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50m sein und darf 100 m nicht überschreiten. Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie führen....(3) Arbeitsstätten sind mit Toiletten für die Beschäftigten ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
Nein, die Toiletten sind auf die gesamte Arbeitsstätte zu verteilen.Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen sind.Anforderungen an Toiletten werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten -ASR A4.1 Sanitärräume konkretisiert.Die Zahl der erforderlichen Toiletten richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und ist entsprechend der in der v.g. ASR abgebildeten Tabelle auszuführen.Das ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 13185
der Mindestgrundfläche nach Absatz 4 (zumal Fotokopierräume oft vollgestellt sind und somit der Transport mit einer Trage behindert wird)Die Lage zur Toilette sowie die Anforderungen hinsichtlich Belüftung, Beleuchtung, Temperatur und Einsehbarkeit sind bei der Auswahl ebenfalls zu beachten. ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 22745
berücksichtigt und umgesetzt werden.Unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Nr. 4.1 des Anhangs der ArbStättV zu Sanitärräumen müssen im Bereich von Windkraftanlagen bzw. eines Windparks für die Beschäftigten des Anlagenbetreibers mindestens Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten (siehe auch Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1) vorhanden sein.Dieses trifft auch auf Bauarbeiten ...
Stand: 14.06.2024
Dialog: 15836
- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Konkrete Anforderungen an den Sichtschutz zwischen den Urinalen werden hier nicht genannt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach Punkt 5.2 (4) ist für männliche Beschäftigte bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen mindestens ein Drittel ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
In dem "Leitfaden: Betrieb von Bussen und Bahnen - sicher und gesund" der VBG finden unter der Nummer 6.1.3 eine Vielzahl an Informationen zur Verfügbarkeit von Toiletten im Streckennetz."Was für stationäre Arbeitsplätze selbstverständlich und überdies in der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstättenregeln gefordert ist, gilt sinngemäß auch für den Fahrdienst: Für das Fahrpersonal ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 7494
nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein. In der ASR A4.1 sind unter Punkt 8. "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" aufgeführt. Dort sind als Sanitäreinrichtungen u. a. "andere Raumzellen" genannt. Hiermit sind sicherlich die sogenannten "Dixi - Toiletten" gemeint. Da es sich hierbei aber um abweichende Regelungen für Baustellen handelt, kann es im Umkehrschluss nur heißen ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 23549
Gesundheitsschutz - hierzu zählen auch die Anforderungen an Toiletten - auf andere Weise gewährleistet.Diese Aussagen gelten grundsätzlich für die gesamte Arbeitsstätte. Zur Arbeitsstätte gehören auch die Toilettenräume.Es wird dabei keine Unterscheidung getroffen, ob diese Toiletten zahlenmäßig erforderlich sind oder nicht. Die nach der ASR bereitzustellenden Toiletten stellen zudem nur die Mindestanzahlen dar. ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
den gleichen Wissensstand haben. Auch bei Feuerlösch- und Evakuierungsübungen sollten eingeschränkte Personen unbedingt, ihrer jeweiligen Behinderung entsprechend, eingebunden werden. Zudem ist es außerordentlich wichtig, dass die übrigen Beschäftigten ihr Verhalten im Notfall kennen und die entsprechenden Maßnahmen mit den behinderten Kollegen eingeübt haben. Der Umgang mit behinderten Menschen in Notfällen ...
Stand: 27.03.2014
Dialog: 20748
Nein, die Personaltoilette benötigt keinen Vorraum.Nach § 2 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Nach Absatz 4 sind Arbeitsplätze Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Diese Definitionen treffen auf einen Flur nicht zu.Anforderungen an die Gestaltung von ...
Stand: 29.01.2018
Dialog: 30881
und entsprechend dem Ergebnis die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Bei Fragen der Hygiene ist immer der Betriebsarzt zu beteiligen. Kommt der Arbeitgeber zu dem Ergebnis (wovon auszugehen ist), dass eine Toilette erforderlich ist, könnte z. B. eine entsprechende (schriftliche) Vereinbarung mit dem/einem Hausmeister, einer Gaststätte, einem Kaufhaus oder einer Tankstelle geschlossen werden, mit dem Ziel ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564