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Ist eine mobile Toilette (Dixi) für vier Beschäftigte eines PKW-Stellplatzes mit Shuttle-Service ausreichend?

KomNet Dialog 7881

Stand: 06.11.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Eine Pkw-Stellplatzanlage mit 400 Stellplätzen, 1 Wartecontainer und Shuttle-Service (zum Flughafen) soll errichtet werden. Es werden 4 Shuttle-Fahrer beschäftigt. Ist die Bereitstellung einer Dixi-Toilette ausreichend? Steht der gemeinsamen Nutzung der Dixi -Toilette durch Beschäftigte und Dritte (Parkplatznutzer) etwas entgegen? Die Arbeitsstättenverordnung richtet sich nur nach der Anzahl der Beschäftigten, damit wäre, unabhängig der Forderung zur Raumtemperatur, eine Dixi-Toilette ausreichend. M.E. fehlt hier aber die Möglichkeit zum Händewaschen vor der Einnahme von Speisen oder ist die Waschmöglichkeit in einer Dixi-Toilette dafür geeignet?.

Antwort:

Der Arbeitgeber hat nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Toilettenräume bereitzustellen.

Nach § 4 Absatz 2 hat er dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (hierzu gehören nach § 2 Absatz 2 Nummer auch Toilettenräume) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.


Im Anhang zur ArbStättV wird in Nummer 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Wasch- und Umkleideräumen befinden müssen. Für bis zu 5 Beschäftigte ist ein Toilette (Toilettenanlage) ausreichend. (Siehe Tabelle 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume"


Zur Toilette gehört auch immer eine Waschgelegenheit (Handwaschbecken mit fließend Wasser sowie Seifenspender und Einmalhandtüchern). Dies müsste die Dixi-Toilette mindestens gewährleisten.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Da bei bei ca. 400 Stellplätzen im Bedarfsfall mit einer starken Besucherfrequenz zu rechnen ist, ist hier eine gesonderte Mitarbeitertoilette vorzusehen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Toilette schnell verschmutzt.

Wir empfehlen, die erforderlichen Toiletten-Kapazitäten für Parkplatznutzer mit der zuständigen Bauverwaltung abzuklären.