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Müssen Personal-Toiletten eines Altenheimes einen Vorraum haben?

KomNet Dialog 30881

Stand: 29.01.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Toiletten

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Frage:

Personal-Toiletten eines Altenheimes haben eine Toilettenzelle und sind direkt von Flurbereich zugänglich. Müssen in diesen Toiletten Vorräume vorgesehen werden? Der Flur ist meiner Ansicht nach wie ein Arbeitsraum zu betrachten.

Antwort:

Nein, die Personaltoilette benötigt keinen Vorraum.


Nach § 2 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Arbeitsräume die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. Nach Absatz 4 sind Arbeitsplätze Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind. Diese Definitionen treffen auf einen Flur nicht zu.


Anforderungen an die Gestaltung von Toilettenräumen finden sich im Anhang der ArbStättV unter der Nummer 4.1. Dort heißt es u. a.:


"Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."

Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume".


Nach Punkt 5.2 Absatz 2 der ASR A4.1 "Sanitärräume" gilt, dass wenn der der Toilettenraum mehr als eine Toilettenzelle hat oder ein unmittelbarer Zugang zum Toilettenraum aus einem Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Wasch-, Umkleide- oder Erste-Hilfe-Raum möglich ist, ein Vorraum erforderlich ist. Im Vorraum darf sich kein Urinal befinden.


Die in der ASR A4.1 genannten Anforderungen treffen auf den von Ihnen genannten Toilettenraum nicht zu und aus diesem Grund ist auch keine Vorraum erforderlich.