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, kann der Arbeitgeber bei gefangenen Räumen diese für eine geringe Anzahl von Personen z. B. als Arbeitsraum nutzen, wenn er entweder eine Alarmierung im Gefahrenfall sicherstellt oder eine Sichtverbindung zum Vorraum gewährleistet. Die Wahl der Ausführung verbleibt in der Entscheidung des Arbeitgebers.Hinweis:Auf die DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung" weisen wir hin. ...
Stand: 20.08.2025
Dialog: 12220
Auf gaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt. In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regeln wie z. B. auch der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" werden aber explizit keine Regelungen bezüglich des Zurücksetzens des Brandmeldetableaus oder -anlagen getroffen.In der Regel ...
Stand: 28.01.2024
Dialog: 11506
zu ergreifen. Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dazu gehört z. B. die Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Brandschutz- bzw. Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 10459
, in angrenzenden Betriebsgebäuden, Betriebshöfen oder geeigneten anderen Einrichtungen untergebracht werden. Bei der mobilen Sammlung kann er an einem zentralen Ort (z.B. Stützpunkt) vorgehalten werden. Weiter sind für die Beschäftigten Waschgelegenheiten und Toiletten zur Verfügung zu stellen. Seife, Handwaschpasten und Hautschutzcremes sind vorzuhalten. An geeigneter Stelle (z. B. Betriebshof) sind darüber ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Nach der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
, die an Hitzearbeitsplätzen beschäftigt sind, müssen an die Arbeitsräume angrenzen, soweit nicht auf andere Weise (z. B. beheizte Verkehrswege) sichergestellt ist, dass die Beschäftigten keiner Erkältungsgefahr ausgesetzt sind. Die Entfernung zwischen einem Umkleideraum und den Hitzearbeitsplätzen soll nach Möglichkeit 100 m nicht überschreiten. Der Umkleideraum darf dabei nicht weiter als eine Etage entfernt sein." ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
. Wenn die rauchenden Beschäftigten jedoch an einem Ort im Freien rauchen, von dem aus die nicht rauchenden Beschäftigten nicht durch Tabakrauch gefährdet werden, könnte zumindest die Regelung der ArbStättV nicht mehr für ein Rauchverbot herangezogen werden.Es ist nicht Zweck der ArbStättV, z. B. Arbeitszeitverluste durch Rauchpausen zu verhindern. Die Regelungen der ArbStättV dienen einzig der Sicherheit ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
zu erstellen ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dabei wird er in der Regel von der Fachkraft für Arbeitsschutz und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt fachlich beratend unterstützt.Sie haben z. B. die Möglichkeit, die Fachkraft für Arbeitsschutz und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt auf die Problematik anzusprechen, nach Lösungsmöglichkeiten nachzufragen, diese selber, auch gegenüber dem Arbeitgeber ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 1131
. Zur Bewertung und Festlegung von Maßnahmen bei der Alleinarbeit sind z. B. die Ausführungen der DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen" zu beachten. In einer Betriebsanweisung ist festzulegen, welche Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit vorzusehen sind. Insbesondere sind hierbei die Überwachung, die Meldesysteme und die Organisation der Ersten Hilfe zu regeln.Für welche Arbeitsbereiche welche ...
Stand: 30.09.2019
Dialog: 42859
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
von Funktionselementen, z. B. Obentürschließern. Bei wesentlichen Erweiterungen oder wesentlichen Umbauten von Bereichen durch die Verkehrswege führen, ist zu prüfen, ob die lichte Mindesthöhe von 2,10 m umgesetzt werden kann. Gänge zur Instandhaltung dürfen eine lichte Mindesthöhe von 1,90 m nicht unterschreiten. Eine weitere Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen im Verlauf von Gängen zur Instandhaltung ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.(2) Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sinda) für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b) entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,c)als separate Räume zu gestalten ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können." Konkretisiert wird dies u.a. im Anhang zur ArbStättV Nr. 2.2 Abs. 1: "Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
zur Flucht aus Bereichen, in denen die Gefahr besteht, dass der Hauptfluchtweg nicht mehr sicher begehbar ist, wenn z. B.:1. der Hauptfluchtweg durch Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung führt, 2. Gefährdungen durch Lagerung oder Verwendung von Gefahrstoffen in der Nähe der Hauptfluchtwege vorhanden sind,[…]"Weiter fordert die TRGS 526, dass Türen von Laboratorien in Fluchtrichtung aufschlagen ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
eine Besichtigung vor Ort durchgeführt werden, da weitere Aspekte wie z. B. Anzahl der Beschäftigten, Art der Tätigkeit, Belüftung und Beleuchtung des Raumes etc. eine wichtige Rolle spielen. ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu den einzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen. (...)"Neben der ASR A1.2 sind bei der Gestaltung von Büroräumen weitere Technische Regeln für Arbeitsstätten ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
können. Die Person ist im Notfall nur eingeschränkt bzw. nicht mehr handlungsfähig.Entscheidungsstränge und mögliche Maßnahmen bei Alleinarbeiten liefert Abb. 1 der DGUV Information 212-139 "Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen".Eine nicht abschließende Auflistung gefährlicher Arbeiten findet sich in Abschnitt 2.7.1 der DGUV Regel 100-001; z. B. werden Schweißarbeiten in engen Räumen, Arbeiten ...
Stand: 22.10.2025
Dialog: 43902
ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung von mobilen selbstfahrenden Arbeitsmitteln Maßnahmen zu treffen, damit sie so ...
Stand: 12.11.2025
Dialog: 44202