Ergebnisse 41 bis 60 von 68 Treffern
- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Konkrete Anforderungen an den Sichtschutz zwischen den Urinalen werden hier nicht genannt. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach Punkt 5.2 (4) ist für männliche Beschäftigte bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen mindestens ein Drittel ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 5003
-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume), der Nichtraucherschutz gewährleistet ist. ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 42855
gegeben, denn sonst müssten sich die Personen die Hände nach der Toilettenbenutzung im Imbisswagen waschen. Auf die Anforderungen der ASR A4.1 "Sanitärräume" weisen wir hin. Bezüglich weiterer Auskünfte für Entscheidungen vor Ort können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. Da es sich um einen lebensmittelverarbeitenden Betrieb handelt, sollte neben der Arbeitsschutzbehörde ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
Grundsätzlich ist für die Einrichtung eines Umkleideraumes die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang heranzuziehen. Unter der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der ArbStättV ist zu Umkleideräumen folgendes nachzulesen: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 22469
ist bei der Nutzung zu gewährleisten.(2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.(3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."Wenn die v. g. Anforderungen erfüllt werden, dann kann z. B. auch die Behandlungsliege genutzt werden. Besonders zu beachten ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42495
der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen sowie Wasch- und Umkleideräumen befinden müssen. Für bis zu 5 Beschäftigte ist ein Toilette (Toilettenanlage) ausreichend. (Siehe Tabelle 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 "Sanitärräume") Zur Toilette gehört auch immer eine Waschgelegenheit (Handwaschbecken mit fließend Wasser sowie Seifenspender und Einmalhandtüchern ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 7881
-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen während der Nutzungsdauer eine Lufttemperatur von mindestens + 21 °C herrschen (ASR A3.5, Abs. 4, Punkt 4.2).Diese Forderung an die Raumtemperatur ist also identisch mit den von Ihnen angesprochenen, in Österreich geltenden, Mindestraumtemperaturen in Wasch- und Umkleideräumen. ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."Eine Trennung der Kantine in Bereiche für Beschäftigte mit verschmutzter Arbeitskleidung und sauberer Privatkleidung wird in diesem Regelwerk nicht gefordert. Aus Gründen des Schutzes der Kleidung von Personen aus dem Verwaltungs- / Bürobereich kann eine Trennung von Beschäftigten ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV selbst enthält nur die allgemein gehaltene Forderung, dass der Arbeitgeber Toilettenräume bereitzustellen hat.Gemäß Ziffer 4.1 des Anhangs zur ArbStättV müssen sich (geeignete) Toilettenräume sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Wasch- und Umkleideräumen befinden.Mit der Nr. 5.2 der in der Anfrage schon angeführten ASR A 4.1 ...
Stand: 07.12.2018
Dialog: 28323
Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u.a. nachzulesen, dass Waschräume in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten sind. Zur Konkretisierung der ArbStättV gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
"Sanitärräume". Nach Punkt 6.3 der ASR A4.1 müssen in Waschräumen die Mindestmaße der Abbildung 5 eingehalten werden. In dieser Abbildung ist für einen Waschplatz eine Bewegungsfläche von mind. 600 mm x 800 mm vorgegeben. Wie sich aus dem ersten Absatz der o. a. Ziffer ergibt, müssen Bewegungsflächen vor Wasch- und Duschplätzen zur Verfügung stehen. Obwohl es für Duschen keine explizite Aussage hinsichtlich ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19515
erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume".Unter dem Punkt 6.4 Absatz 1 ist nachzulesen:"An Wasch ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume". Unter dem Punkt 6 finden sich die Anforderungen an die Waschräume. Dort ist insbesondere der Punkt 6.4 (1) relevant."An Wasch- und Duschplätzen müssen fließendes warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 25781
hinaus Waschräume mit Duschen sowie getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen- und Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Nahrungs- und Genussmittel dürfen nur so aufbewahrt werden, dass sie mit gefährlichen Abfällen nicht in Berührung kommen. Beschäftigte dürfen im Annahme- und Arbeitsbereich von Sammelstellen sowie im Umschlag- und Lagerbereich von Zwischenlagern keine Nahrungs ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Auf einen Wickelraum sind grundsätzlich die in der TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege genannten Anforderungen anzuwenden. Gemäß Ziffer 1.5 Anwendungsbereich der TRBA 250 ist für Kinderkrippen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären, ob in der Einrichtung Tätigkeiten verrichtet werden, die in den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung fallen. ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 6460
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.1 Absatz 3 folgendes: "Der Arbeitgeber hat geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 15192
Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert ...
Stand: 28.04.2023
Dialog: 43525
. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsräume als auch in der Nähe von Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 22777