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der Nummer 1.11 heißt es zu Steigleitern und Steigeisengänge:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben,c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 21612
ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und 3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist." Als Stand der Technik dient die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten". Unter Nummer 4.3.2 "Zugänge zu Arbeitsplätzen während des Gebrauchs durch den Gerüstnutzer“ findet man ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
ist zu ermitteln, wo der Rettungsring angebracht und wie die Leine am sinnvollsten aufbewahrt werden muss (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Wenn es die Abmessung einer Messplattform und die Zahl der Rettungsringe ermöglicht, dass alle Gefahrbereiche mit Absturz ins Wasser mit einem angeleinten Rettungsring abgedeckt werden können, ist es angebracht, das lose Ende der Leine zu befestigen. Hinweis: Normen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 2208
Grundsätzliche Anforderungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände finden sich unter Nummer 2.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese werden konkretisiert durch die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Nähere Erläuterungen sind unter Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände und 4.4 Rangfolge ...
Stand: 04.12.2023
Dialog: 24407
Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), insbesondere der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen" und der TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten", sind zu beachten.In der TRBS 2121 Teil 1 heißt ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Die grundsätzlichen Anforderungen an Steigleitern finden sich unter der Nummer 1.11 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort heißt es:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie a) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
beträgt und durch die Tiefe der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist.Beträgt die Absturzhöhe mehr als 12 m, muss die Höhe der Umwehrung mindestens 1,10 m betragen.Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass in bestehenden Arbeitsstätten die Einhaltung der Höhe der Umwehrung mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
an sich kann durch eine Sichtprüfung beurteilt werden. Siehe weiter dazu die FAQ des Sachgebietes "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz / Abseilgeräte". Allerdings findet die PSA-Benutzungsverordnung auf die o. g. Ankerpunkte keine Anwendung.Weiterhin wäre zu prüfen, ob der Sachversicherer in Anlehnung an VDS-Richtlinien eine Prüfung der Komponenten vorgibt. Im Übrigen sind immer die Wartungs-, Inspektions- und Prüfhinweise ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
Ja, die Fußleiste muss im Bereich von Treppen mitgeführt werden, da die Fußleiste bereits ein Bestandteil des Knieleistengeländers ist.Die Forderung nach einer Fußleiste ergibt sich aus der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter dem Punkt 4.4 ist hier u. a. Folgendes nachzulesen:"Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
- und Schutzgerüste". Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf" und die DIN EN 12813 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen". In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" werden konkrete Anforderungen ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen" sowie in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Auf die DIN EN ISO 14122-3 - Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen: Teil 3 Treppen, Treppenleitern und Geländer weisen wir hin. ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 42568
der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege". Konkrete Zahlenangaben für die Größe bzw. Mindestgröße eines Dachausstiegs finden sich hier jedoch nicht. In der DGUV Information 203-058 - Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern wird unter 5.1 Folgendes ausgeführt:"Allgemeine AnforderungenDachausstiege auf Dächern ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 28242
des Bauwerks sehr unterschiedlich sein. Beurteilungskriterien sind z.B. Vorkommen von Absturz- oder Quetschstellen, Gefahr des Ertrinkens an Wasserflächen oder bei plötzlich auftretender starker Wasserführung, aber auch benachbarte Wohnbebauung oder gar Kinderspielplätze, Schulen etc.Ob und in welchem Maße eine Einfriedung einer Retentionsbodenfilteranlage nötig ist, muss aus Sicht des Arbeitsschutzes ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3474
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
werden, wenn witterungsbedingt, insbesondere durch starken oder böigen Wind, Vereisung oder Schneeglätte, die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende oder umfallende Teile verletzt werden.Für die Einhaltung dieser Mindestanforderung ist grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich. Zu den Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten, auch des Bauherrn, werden ausführliche Informationen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV; diese enthalten beispielhafte Umsetzungen zur Erfüllung der in der Verordnung vorgegebenen Schutzziele. Bei Einhaltung der ASR kann der Betreiber der Arbeitsstätte davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. In der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
an hoch gelegenen Arbeitsplätzen muss durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden. Während des Aufenthalts von Beschäftigten auf einem fahrbaren Gerüst darf dieses nicht vom Standort fortbewegt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 43515
die Notwendigkeit des Einsatzes von Leitern unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Absturzes von Personen überprüft und im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Sinn dieser Maßnahme ist es, den Einsatz von Leitern unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen auf das tatsächlich erforderliche Maß zu beschränken. ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
erfolgt nach TRBS 2121 Teil 1 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten“ Nummer 4.2.9 „Kennzeichnung des Gerüstes“. Die Gerüstkennzeichnung muss folgende Mindestangaben enthalten: • Name, Adresse und Telefonnummer des Erstellers des Gerüstes• Gerüstbauart• Last- und Breitenklasse• Angaben über eine eventuelle Nutzungsbeschränkung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 43451