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KomNet-Wissensdatenbank

Sind Rettungsringe an Bord von Messplattformen anzuleinen?

KomNet Dialog 2208

Stand: 10.04.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

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Frage:

Sind Rettungsringe an Bord von Messplattformen anzuleinen? Wann sind Rettungsringe nicht anzuleinen? Welche Vorschrift / Quelle gibt hierzu Auskunft?

Antwort:

Die DIN-EN 14144 regelt europaweit die Anforderungen und Prüfverfahren für Rettungsringe.

Der Rettungsring muss immer griffbereit und einsatzbereit in einem Halter nach DIN-EN 14145 vorgehalten werden. Die Norm sagt nur aus, das Rettungsringe aufgrund behördlicher Vorschriften mit Leinen (30 m) auszustatten sind. Über die Art der Leinenaufbewahrung wird keine Aussage getroffen. In der Praxis hat sich folgendes Verfahren bewährt: Eine 30 m lange, schwimmfähige, am Rettungsring befestigte Leine wird in unmittelbarer Nähe des Rettungsringes mit dem losen Ende an festen Bauteilen befestigt. Die Leine wird so aufgeschossen, dass ein störungsfreies Abwickeln im Notfall gewährleistet ist.

Aufgrund einer Beurteilung der für die Beschäftigten mit der Arbeit auf einer Messplattform verbundenen Gefahren ist zu ermitteln, wo der Rettungsring angebracht und wie die Leine am sinnvollsten aufbewahrt werden muss (§ 5 Arbeitsschutzgesetz).

Wenn es die Abmessung einer Messplattform und die Zahl der Rettungsringe ermöglicht, dass alle Gefahrbereiche mit Absturz ins Wasser mit einem angeleinten Rettungsring abgedeckt werden können, ist es angebracht, das lose Ende der Leine zu befestigen. 

Hinweis:
Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.