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, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
Der Begriff "Baustelle" ist im § 1 Abs.3 der Baustellenverordnung definiert:"Baustelle im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird. Ein Bauvorhaben ist das Vorhaben, eine oder mehrere bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder abzubrechen."Entsprechend dieser Definition handelt es sich bei einer Deponie nicht um eine Baustelle.Für Deponien gilt ...
Stand: 12.02.2018
Dialog: 25915
Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 4243
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt der Beschäftigtenbegriff des Gesetzes inkl. der hierauf erlassenen Verordnungen auch für die zur Berufsbildung Beschäftigten. Die Zielsetzung und somit der Anwendungsbereich des ArbSchG umfasst somit auch Auszubildende.Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch Unterkünfte ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
/ Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.Ergänzende Hinweise:Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
auf den Standort des Betrachters – lagerichtig angebracht werden. (4) Flucht- und Rettungspläne sind mit entsprechenden Plänen nach anderen Rechtsvorschriften, z. B. den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen nach § 10 der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV), abzustimmen oder mit diesen zu verbinden.Hinweis: Für Arbeitsstätten, in denen gemäß ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), in Ihrem Fall die ASR A2.2, konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Bei Einhaltung der technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit ...
Stand: 18.09.2015
Dialog: 21941
entsprechend der Verordnung bzw. den Vorgaben des Anhangs errichtet und betrieben werden. Nach Ziffer 2.1 des Anhangs müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten bestehen, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen. Konkretisierende Maßnahmen zu dieser Forderung ergeben sich aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Aufgaben" des BetrVG) darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. Sind Beschäftigte auf Grund ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 6460
Zutritt zu sichern.Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Dies hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
Nach § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei hat er insbesondere die Technischen Regeln ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
, über elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel verrichtet werden.Mobiles Arbeiten (dazu gehört als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man in der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - im Anhang unter Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
Für die Bundesverwaltung ist das Arbeitsschutzgesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen gültig. Für bestimmte Tätigkeiten des öffentlichen Dienstes des Bundes kann bestimmt werden, dass Vorschriften ganz oder teilweise nicht angewendet werden (§ 20 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG).Diese Antwort berücksichtigt diese Ausnahmen nicht.Vorschriften zum barrierefreien Bauen und Einrichten ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
, in dieser Verordnung Anforderungen gestellt werden, die umfangreiche Änderungen der Arbeitsstätte, der Betriebseinrichtungen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe notwendig machen, gelten hierfür bis zum 31. Dezember 2020 mindestens die entsprechenden Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 6591
der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen." In der Gefährdungsbeurteilung muss festgestellt werden, welche Anforderungen auf Grund der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369