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Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
anerkannte sicherheitstechnische Regel im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 3a Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte nach der Arbeitsstättenverordnung, deren Anhang sowie den sicherheitstechnischen Regeln einzurichten und zu betreiben.Weniger weit gehende baurechtliche Anforderungen bleiben unberücksichtigt. ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 1062
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Gemäß Nr.4 Abs.5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 "Fußböden" sollen von Fußböden keine spürbaren elektrostatischen Aufladungen ausgehen.Häufig führen Teppichböden aus synthetischen Fasern zu statischen Aufladungen. Deshalb sind hier andere Bodenbeläge als synthetische Teppichböden zu empfehlen. Grundsätzlich lässt sich das elektrostatische Aufladen durch Erdung vermeiden, z.B ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42193
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) wird bezüglich spezieller Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen im Anhang unter Teil 4 (2) Nr.1 folgendes ausgeführt:"Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 16487
des Raumes ist zu vermuten, daß die sachgerecht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz eine technische Lüftung als notwendig erkennt. Die Höhe des erforderlichen Luftwechsels einer RLT-Anlage richtet sich nach der ASR A3.6 Nr. 6.3 "Außenvolumenstrom". Dort wird ein Wert von 1000 ppm für CO2 angegeben, der im Raum nicht erreicht werden darf. Wir empfehlen den Einbau ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 16157
Nach der Nummer 1.5 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen "die Fußböden der Räume keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." Diese Forderungen werden in der ASR A1.5 "Fußböden" konkretisiert. Unter Nr. 3.5 wird ausgeführt:"Stolperstellen ...
Stand: 01.07.2025
Dialog: 2949
gemacht. Unabhängig von der Art des Betriebes hat die Reinigung so zu erfolgen, dass sie den hygienischen Erfordernissen entspricht. Die Häufigkeit muss nach der Anzahl der Personen, der Nutzungsfrequenz und dem Verschmutzungsgrad derselben bestimmt werden.In der ASR A4.1 Sanitärräume wird in Kapitel 5.1 Nr. 3 ausgeführt:"Toilettenräume und ihre Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Häufigkeit ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 4438
des entsprechenden Gerüstes hinaus aufbewahren (vgl. Nr. 5 der BGI/GUV I-663 und LASI LV 37 - Handlungsanleitung zum Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten; beide Regelwerke wurden zurückgezogen, können zur Orientierung jedoch herangezogen werden). Auf Nr. 6.1 der Fachregeln für den Gerüstbau des Bundesverbandes/der Bundesinnung Gerüstbau weisen wir hin.Am Gerüst ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
möglich- der Körper wird in allen Sitzpositionen gut abgestützt,- es treten keine Durchblutungsstörungen der Beine auf,- gute Standsicherheit.Weitere Informationen finden Sie z.B. unter Nr. 8.3.2 der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". ...
Stand: 08.04.2024
Dialog: 29468
-LV 35- Nr. A 2.1 und A 2.3 zur BetrSichV).Löschanlagen können auch überwachungsbedürftige Anlagen darstellen bzw. enthalten (z. B. der Löschmittelbehälter als Druckgerät). Gemäß der Einstufung ergibt sich dann ein Prüferfordernis durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (vergl. §§ 15, 16, 17 BetrSichV).Für ortsfeste Löschanlagen in Sonderbauten (Versammlungsstätten ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein ...
Stand: 15.09.2018
Dialog: 4394
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Ziffer 6.4 folgendes zu Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen nachzulesen:"(1) Größe, Form und Gewicht tragbarer Bildschirmgeräte müssen der Arbeitsaufgabe entsprechend angemessen sein.(2) Tragbare Bildschirmgeräte müssen 1. über Bildschirme mit reflexionsarmen Oberflächen v ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Aus verschiedenen Vorschriften (z.B. Nr. 5.1 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, § 6 Absatz 3 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-) geht hervor, dass der Arbeitgeber bei Tätigkeiten im Freien, bei Benutzung von Arbeitsmitteln im Freien, die Beschäftigten geeignet gegen Witterungseinflüsse schützen muss. Gemäß § 19 der DGUV Vorschrift 68 (bisher :BGV D 27) "Flurförderzeuge ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 6216
Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit werden häufig synonym verwandt, dabei gibt es Unterschiede, z.B. in der Ausstattung des Arbeitsplatzes und der zeitlichen Perspektive.Der Begriff Homeoffice ist rechtlich bisher nur in der zeitlich befristeten SARS-CoV-2- Arbeitsschutzregel (in Nr.2.2) als Form der mobilen Arbeit definiert. Sie ist demnach zeitlich befristet. In der Nr. 4.2.4 der SARS-CoV-2 ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräte zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Im Anhang 1 Nr. 3.1.2 BetrSichV ist u. a. folgendes nachzulesen:"Können zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen von einer geeigneten Standfläche aus durchgeführt werden, sind Maßnahmen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 7886
ungehindert bewegen können. Konkretisiert werden die Anfoderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In § 9 (1) Nr. 5 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
Hinweise, dass sie auch für Studierende gelten (z. B. § 2 (4) BetrSichV; § 2 (11) OStrV; § 2 (7) Nr. 1 GefStoffV; § 2 Abs. 9 Nr. 2 BiostoffV). Es steht zu erwarten, dass ältere Verordnungen bei einer Überarbeitung entsprechend angepasst werden. Momentan lassen sich jedoch solche Vorschriften ggf. über die DGUV Vorschrift 1 durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger anwenden. 3. Gemäß § 5 ...
Stand: 25.09.2015
Dialog: 23721
sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. (Nr. 1.8 Anhang zur ArbStättV).Des Weiteren gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348