Ergebnisse 1 bis 20 von 23 Treffern
und 23) ist der Fahrer für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Empfehlungen, unter welchen Voraussetzungen ein Mitfahrer im Fond eines Pkw mit seinem Laptop arbeiten kann, können daher von hier aus nicht gegeben werden. ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 3246
des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei diesen Maßnahmen muss er den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Als Anhaltspunkt für den Stand der Technik müssen mindestens die Anforderungen des § 23 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hergeleitet werden. Dort heißt es:"Beschäftigt der Unternehmer Versicherte ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 5205
Bildschirmen (> 19 Zoll) kann er auch darüber liegen. Grundsätzlich gilt: Je größer der Bildschirm desto größer der Abstand dazu. Der Sehabstand richtet sich nicht nur nach der Bildschirmgröße, sondern auch nach der Sehaufgabe. Besteht die Sehaufgabe überwiegend darin, den gesamten Bildschirminhalt auf einen Blick zu erfassen empfiehlt die DGUV Information 215-410 einen Abstand entsprechend der Abbildung 23 ...
Stand: 17.02.2017
Dialog: 12218
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist in § 23 zu den Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43825
"Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Unter dem Punkt 8.2.2 ist dort u. a. nachzulesen:"Eine ergonomische Bedienung der Tastatur ist gegeben, wenn eine sichere Rückmeldung der Tastenbetätigung für den Benutzer sowie ein schnelles Auffinden der jeweiligen Taste und eine gute Fingerführung gewährleistet sind (Abbildung 23).Dies erfordert:•Konkave Tastenflächen mit Kantenlängen ...
Stand: 29.08.2025
Dialog: 42920
mit dem Handy ohne Einschränkung erlaubt."§ 23 "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers" StVO (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ......... (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
. überarbeitete Auflage vom 20.09.2011, siehe Seite 21-23).Auf die Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, A75) - "Gesundes Klima und Wohlbefinden am Arbeitsplatz" weisen wir hin. Bei der Bewertung der Situation und den erforderlichen Maßnahmen (Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV) sollte der Betriebsarzt beteiligt werden. ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 12649
-ArbStättV i.V.m der ASR A3.5 "Raumtemperatur" aufgeführt. Diese Angaben beziehen sich aber auf Raumtemperaturen innerhalb von Arbeitsräumen. In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, die auch im Bereich der Unfallkasse Post und Telekom gilt, werden im § 23 (Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens) und im vierten Abschnitt (Persönliche Schutzausrüstungen) weitere Maßnahmen ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 3965
Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43163
am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ...
Stand: 13.11.2025
Dialog: 3013
Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23 ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf der in der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie festgelegten Umsetzungsfrist ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
ist ebenfalls zu verbreitern, wenn der Raum beispielsweise durch Hocker, herausziehbare Schreibplatten, Gerätewagen, Racks oder Unterbauten dauerhaft eingeengt wird (Abbildung 23). Wartungsgänge, beispielsweise zwischen zwei Reihen von sich mit den Rückseiten gegenüberstehender Gaschromatographen, dürfen auch eine geringere Breite als 0,90 m haben. Reine Verkehrswege ohne Bedienflächen müssen mindestens 0,90 ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303