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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Mitfahrer im Fond eines Pkw mit seinem Laptop arbeiten kann?
KomNet Dialog 3246
Stand: 26.01.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Sonstige Fragen zur Bildschirmarbeit
Frage:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Mitfahrer im Fond eines Pkw mit seinem Laptop arbeiten kann?
Antwort:
Der Fond eines Pkws erfüllt in keiner Weise die Kriterien, die gemäß Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- an einen Bildschirmarbeitsplatz gestellt werden. Auch aus verkehrsrechtlicher Sicht ist das Arbeiten an einem Laptop im Auto bedenklich, da beim plötzlichen Bremsen oder gar einem Unfall der Laptop sich unkontrollierbar in Bewegung setzen könnte. Gemäß Straßenverkehrsordnung -StVO- (§§ 22 und 23) ist der Fahrer für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges verantwortlich. Empfehlungen, unter welchen Voraussetzungen ein Mitfahrer im Fond eines Pkw mit seinem Laptop arbeiten kann, können daher von hier aus nicht gegeben werden.