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nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 26761
vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 30856
von Einfahrregalen. Ein Einfahrregal ist ein Regalsystem, das eine Art Blocklagerung ermöglicht, in dem mehrere Paletten hintereinander und übereinander gelagert werden, wobei diese auf mit den Stützen verbundenen Auflageschienen abgesetzt werden. Die Flurförderzeuge fahren dabei in die Regalgassen ein.Unter 4.1.4 "Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege" der DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
nachkommen. Möglich sind beispielsweise Trennung von Rauchern und Nichtrauchern, Schaffung von geeigneten Raucherzonen oder lüftungstechnische Maßnahmen. Ein offener Raucherbereich, bzw. ein durch Lamellen abgetrennter Bereich, innerhalb eines Arbeitsraumes (z. B. Werkshalle) in der nichtrauchende Beschäftigte tätig sind, erfüllt nicht die Schutzpflichten des § 5 ArbStättV. Die unterschiedlichen Arten ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
für Bildschirmarbeitsplätze gilt nach Nummer 6 des Anhangs der ArbStättV, dass die Beleuchtung der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein muss. Hier ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2878
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte von Feuerlöschern)."Der Begriff "dauerhaft" ist hier unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass diese Kennzeichnungen stets vorhanden sind. Dazu, wie dies zu erfolgen hat, findet man unter Nr.4 Abs.13 der ASR A1.3 entsprechende ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42411
ist bei der Nutzung zu gewährleisten.(2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.(3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11."Wenn die v. g. Anforderungen erfüllt werden, dann kann z. B. auch die Behandlungsliege genutzt werden. Besonders zu beachten ...
Stand: 29.10.2018
Dialog: 42495
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- können hier nicht angewendet werden, da die ArbStättV nach § 1 Abs. 2 nicht für Arbeitsstätten im Marktgewerbe (z.B. auf Wochenmärkten oder Jahrmärkten) gilt. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- sind jedoch entsprechende Maßnahmen durch den Arbeitgeber festzulegen. Mögliche Maßnahmen können z. B ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 7115
). Dies müsste die Dixi-Toilette mindestens gewährleisten.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Da bei bei ca. 400 Stellplätzen im Bedarfsfall mit einer starken Besucherfrequenz zu rechnen ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 7881
- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Arbeitskleidung erforderlich ist und es den Beschäftigten nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. (2) Das Erfordernis besonderer Arbeitskleidung im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 3 ArbStättV ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 3564
der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
. Zu den Feuerlöschern findet sich dort Folgendes:"Für den Fall eines Speiseöl- oder Speisefettbrandes müssen Sie geeignete Feuerlöscheinrichtungen mit für Fettbrände geeignetem Löschmittel bereithalten (z. B. Löscher der Brandklasse „F“). Welche Art von Löscheinrichtung benötigt wird, hängt von der Füllmenge der Frittiereinrichtungen ab, wobei nebeneinander liegende Becken zusammen gezählt werden.Bei einer Füllmenge ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
am gewohnten Ort zu finden als das Ende eines Vorhangs.Aus unserer Sicht ist deshalb ein Vorhang im Verlauf eines Fluchtwegs abzulehnen. Rechtlich gesehen kann der Arbeitgeber gemäß § 3a Abs. 3 ArbStättV bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde einen Ausnahmeantrag stellen, wenn der Verzicht auf einen Vorhang eine unzumutbare Härte darstellen würde und der Vorhang mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43216
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
bestellt haben. Auch diese Personen können Sie ansprechen, um Unterstützung bitten sowie anregen, das Thema Nichtraucherschutz im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern.Gemäß § 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -Rechte der Beschäftigten- gilt folgendes: "Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
sowie arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen.Nach § 3a Abs. 1 der ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Wesentliche Punkte sind für Verkehrswege, auf die betrieblicher Zugriff besteht ...
Stand: 20.02.2024
Dialog: 12435