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oder Leitern (Punkt 4.3.2 TRBS 2121 Teil 1).Bei einem Aufstieg über innere Seitenteile zur nächsten Gerüstlage besteht Absturzgefahr und ist daher verboten. Zu beachten ist auch, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer befähigten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut und geprüft werden dürfen. ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
Einrichtungen genutzt werden, beispielsweise Gerüste, Hubarbeitsbühnen, fahrbare Arbeitsbühnen oder Leitern. Anhang 1, Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nennt Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereit gestellt werden. Dies betrifft vor allem die Benutzung von Leitern und Gerüsten. ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
In der Technischen Regel zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2121 Teil 2 finden sich für den Einsatz von Leitern auszugsweise folgende Regelungen:"2.1 Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.2.2 Anbauteile sind Teile, die für das sichere Benutzen der Leiter zwingend erforderlich sind und nur ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden. Die Schutzmaßnamen sind entsprechend der nachfolgenden Rangfolge auszuwählen: A. Absturzsicherung z.B. Abdeckungen, Geländer oder Seitenschutz B. Auffangeinrichtung z.B. Schutznetze, Schutzwände und Schutzgerüste C. Individueller Gefahrenschutz D.h. bei Übergängen mit Absturzgefahr sind vordringlich Umwehrungen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt: "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
ist dagegen nicht als Alternative zu sehen, da aufgrund der häufigen Leiterunfälle in der jüngeren Vergangenheit sowie des Risikos des Umfallens und des Abrutschens die Berufsgenossenschaft den Einsatz von Leitern bei der täglichen Arbeit auf Baustellen sehr kritisch sieht. Dabei ist die Benutzung von Leitern auf Baustellen nicht grundsätzlich untersagt. Vielmehr hat der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19074
):"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 1545
Informationen zu Gefährdungen und den zu ergreifenden Maßnahmen bei Arbeitseinsätzen mit Hubschraubern sind in der DGUV Regel 114-009 (ehemals: BGR 162) "Sichere Einsätze mit Hubschraubern" aufgeführt. Bei Arbeiten im Bereich einer offenen Kabinentür besteht zweifelsohne Absturzgefahr und es sind, wie in der DGUV Regel 114-009 beschrieben, entsprechende Absturzsicherungsmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 5470
Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
für die Flüchtenden auszugehen. Desweitern ist die konkrete Absturzgefahr in Abhängigkeit von der Anzahl der Personen in der Fluchtrichtung bei einer Paniksituation zu bewerten.Fahrsteige, Fahrtreppen, Wendel- und Spindeltreppen sowie Steigleitern und Steigeisengänge sind im Verlauf eines Hauptfluchtweges nicht zulässig.Fahrsteige und Fahrtreppen, Wendel- und Spindeltreppen sowie Steiggänge (z. B. Steigleitern ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 6598
bei der Planung zu ermöglichen. (ArbStättV § 3a i.V.m. ASR A1.8 und DGUV Information 208-032, sowie DIN EN 14329 Kapitel 4.1). Dies resultiert aus der höheren Absturzgefahr und der erhöhten körperlichen Anstrengung bei Steigleitern gegenüber einer Treppe. Eine Treppe ist aus diesem Grund immer einer Leiter vorzuziehen.Für bestehende Anlagen ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung laut § 5 ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335
Soweit ersichtlich, werden die anstehenden Reinigungsarbeiten der Dachflächen nicht auf einer Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) ausgeführt. Insofern ist eine „Anzeige“ (Vorankündigung?) sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nicht erforderlich.Die mit den Reinigungsarbeiten verbundenen Gefährdungen, u. a. Absturzgefahren und der Umgang ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
Es ist zutreffend, dass der waagerechte Abstand zwischen Fanggerüstbelag und Bauwerk nicht größer als 0,30 m sein darf. Ist der Abstand größer 0,30 m, muss auch auf der Innenseite ein Seitenschutz (Geländerholm und Zwischenholm) vorhanden sein.Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" in Verbindung mit der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Erläuterungen ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 4664
können der TRBS 2121 Teil 2 entnommen werden. Der Zugang über innenliegende Leitern ist zulässig- bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m oder- bei Arbeiten an Einfamilienhäusern,wenn die dabei bestehenden Gefährdungen (z. B. umfangreicher Materialtransport, Schließen von Durchstiegsöffnungen) in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.“ Eine explizierte Absturzhöhe wird in der TRBS ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
nicht unterschritten werden darf. Eine Unterschreitung der Mindesthöhe an Türen und Toren im Verlauf von Wartungsgängen von maximal 0,10 m kann vernachlässigt werden (siehe ASR A1.7 „Türen und Tore“). Weitere Hinweise: Relevant ist in Bezug auf den Wartungsgang auch Nummer 2.1 Absatz 1 des Anhangs: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen eine Haltevorr ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
Auf Grund der wenigen Angaben in Ihrer Frage ist eine Antwort äußerst schwierig und kann nur ein erster Anhaltspunkt sein. Wir unterstellen, dass es sich bei der Gleisanlage um ein erhöhte Trasse oder Betonkörper handelt, von dem Absturzgefahren für Beschäftigte ausgehen. Nach den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910