Ergebnisse 1 bis 20 von 323 Treffern
Ja, dieser Anspruch besteht weiterhin. Siehe hierzu den Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28810
Nein, eine solche Regelung ist uns nicht bekannt.In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an Bildschirmgeräten Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 28960
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Nach § 2 Absatz 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
In Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) heißt es:"Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 30887
zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet, den Beschäftigten an Bildschirmgeräten eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 458
Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;" Weitere Informationen finden sich in der DGUV ...
Stand: 07.08.2023
Dialog: 28732
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
nähere Untersuchungen durchgeführt werden. Durch die Wahl des alternativen Löschmittels Argon kann der Effekt jedoch verhindert werden. ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16419
. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die individuellen Verhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden. Eine gute Hilfe bietet die DGUV Information 250-001 "Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 23565
Untersuchungen hierzu wurden z. B. in den 1990-er Jahren durch die bzw. im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) durchgeführt. Ergebnisse hierzu finden sich in ForschungsberichtenFb 716: B. Griefahn: Arbeiten in mäßiger Kälte (1995)Fb 845: H. W. Müller-Arnecke, U. Hold: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeit im Bereich von 0° C (1999)Eine Zusammenfassung ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 20143
, soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht. Die Arbeitsbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz zuhause müssen aber nicht genau den Bedingungen im Betrieb entsprechen. Der Arbeitgeber darf die Eigenart von Telearbeitsplätzen – Arbeiten in Privaträumen – berücksichtigen. Der Telearbeitsplatz muss aber sicher und geeignet für die Art der Tätigkeit (Bildschirmarbeit) sein; die Gesundheit der Beschäftigten darf ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28335
gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1174
Mit § 8 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" wird der Arbeitgeber bei der Ausführung einer "gefährlichen Arbeit" verpflichtet, über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen zu sorgen sowie eine zuverlässige und mit der Arbeit vertraute Person mit der Aufsicht zu betrauen. Für welche Arbeitsbereiche weitergehende Maßnahmen ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 5265
"Benutzung von Schutzkleidung" und in der DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" festgelegten Tragzeitbegrenzungen (Ziffer 3.2.2 DGUV Regel 112-190) und die in der Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ (DGUV-Information 240-260) festgelegten Vorsorgeuntersuchungen zu beachten. (Diese Vorschriften finden Sie unter https ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 4431
Sinne zu bestehen. Wenn also lediglich eine elektrotechnische Anlage ein-, aus- oder umgebaut wird, ist die Baustellenverordnung aus unserer Sicht nicht anzuwenden. Erfolgt aber gleichzeitig auch die Errichtung, Änderung oder der Abbruch einer baulichen Anlage (z.B. Gebäude, in dem die elektrotechnische Anlage sich befindet oder befinden wird), gilt die Baustellenverordnung. Dann müssen die Arbeiten ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 3245
Unter dem Punkt 2.7.2 der DGUV Regel 100-001 ist folgendes nachzulesen:"Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.Grundsätzlich sollte eine „gefährliche Arbeit“ nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42807
dem sogenannten Pollenschutzgitter handelt es sich um ein luft- und lichtdurchlässiges Textilgewebe, das innen am Fensterrahmen angebracht wird, vergleichbar einem Fliegenschutzgitter. Eine spezielle Gewebestruktur soll nach Angaben des Herstellers das Eindringen von Pollen bei geöffnetem Fenster weitgehend verhindern. Untersuchungen, die diese Funktion belegen können, sind hier nicht bekannt.Aus ...
Stand: 08.06.2022
Dialog: 5551
ist."Merkmal des mobilen Arbeitens hingegen ist die zeitliche und örtliche Flexibilität. Vom Grundsatz her erfolgt mobile Arbeit außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen. Sie ist daher auch nicht Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung. Für beide gilt allerdings das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auch das Arbeitszeitgesetz. Daher ist eine Betriebsvereinbarung sinnvoll ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
Die Einrichtung von Arbeitsplätzen regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Nach § 3a ArbStättV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik und insbes ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 27676
Ja, Alleinarbeit ist nicht verboten, auch nicht während der Spät- oder Nachtstunden. Soll ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt werden, ist jedoch eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 5974