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werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" und die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Nach Abschnitt 9 "Sicherheitsbeleuchtung" der ASR A2.3 gilt Folgendes:"Die Ausstattung von Fluchtwegen mit einer Sicherheitsbeleuchtung kann aus anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht, gefordert ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 4119
definierten Rettungswege,sofern sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
Ja, auch für den Sanitärbereich ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Vorgaben der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".Unter Abschnitt 2 Absatz 1 ist nachzulesen, dass diese ASR für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und -übungen sowie Räumungs-Evakierungsübungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
sie selbstständig begangen werden können.Fluchtwege werden unterschieden in Haupt- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 43724
":"Fluchtwege und Notausgänge müssen mit hochmontierten Sicherheitszeichen nach Abschnitt 8.2 Absatz 3 Nummer 2 gekennzeichnet sein. Für Hauptfluchtwege gelten die Anforderungen nach Abschnitt 8.2. Diese gelten auch für Hauptfluchtwege, die als Nebenfluchtwege genutzt werden können. Für Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen, gelten abweichende Anforderungen entsprechend Abschnitt 8.3 ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
- und Nebenfluchtwege:1. Hauptfluchtwege (bisher erste Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.3.7 Gesicherter Bereich ist ein Bereich ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43722
gestellt werden, diese Vorschriften unberührt bleiben. In der ASR A2.3 wird unter Punkt 4 ebenfalls auf das Verhältnis der unterschiedlichen Rechtsbereiche eingegangen. "(1) Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen. Darüber hinaus können sich weitergehende ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
von einer Palette fallen oder durch Anfahren eines Gabelstaplers beschädigt werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" schreibt unter Abschnitt 5 Absatz 2 & 3 folgendes vor:"(2) Die Länge des Hauptfluchtweges ist die kürzeste Wegstrecke (ohne Berücksichtigung der Raumausstattung, jedoch nicht durch Wände gemessen) vom Beginn des Fluchtweges bis zu einem Notausgang. Die Hauptfluchtweglänge muss möglichst ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.Unter der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbStättV ist folgendes nachzulesen:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena ...
Stand: 09.11.2023
Dialog: 4102
der ArbStättV unter Nummer 2.3 Absatz 2, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht öffnen lassen müssen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.Weiter konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort wird unter Abschnitt 7 Absatz 4 Folgendes ausgeführt ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
Nach der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
des Fluchtweges,2. der Wahrnehmung baulicher Einrichtungen z. B. Türrahmen, Treppenstufen, Bedienelemente und3. der Orientierung bei Verrauchung.Dabei kann ein Sicherheitsleitsystem notwendig sein, das auf eine Gefährdung reagiert und die günstigste Fluchtrichtung anzeigt." ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedenen Rechtsgebiete zu betrachten. Zum einen das Arbeitsschutzrecht, mit den Fluchtwegen und zum anderen das Baurecht, mit den Rettungswegen. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Wie eingangs erwähnt, handelt es sich im Arbeitsschutzrecht um Fluchtwege. Siehe hierzu ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 12835
in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang bzw. gesicherten Bereich.Die zulässige Länge des Fluchtweges ergibt sich aus Abschnitt 5 Absatz 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege und Notausgänge“ (ASR A2.3). Demnach muss der Hauptfluchtweg möglichst kurz sein und darf beispielsweise für Räume ohne oder mit normaler Brandgefährdung bis zu 35 Meter betragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 7198
. Die Beleuchtungsstärke ist auf der Mittellinie des Fluchtweges in maximal 20 cm Höhe über dem Fußboden oder den Treppenstufen zu messen. (2) Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege 50 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke nach Absatz 1 innerhalb von 5 s erreichen; 100 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke müssen nach 60 s erreicht werden. Für bereits vorhandene ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 43557
Ja, vorzugsweise müssen alle Freisitze nach Ihrer Definition eine Treppe mit mindestens drei Stufen zwischen zwei Ebenen aufweisen. Alternativ können Rampen eingesetzt werden.Nur in begründeten Fällen kann ein Abweichen möglich sein. Dies ist dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beschreiben und insbesondere sind die erforderlichen Ersatzmaßnahmen festzulegen. ...
Stand: 20.10.2024
Dialog: 44028
Fluchtwege) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Die Anforderungen an Nebenfluchtwege werden in Kapitel 6 der ASR A2.3 getroffen:"1 ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
Pinnwände aus Kork, mit angeheftetem Papier, sind in Fluchtwegen zulässig. Gleiches gilt für Tapeten aus brennbarem Material. Die Brandlast ist so gering, daß diese keine Rolle spielt. Zusätzlich ist eine Brandübertragung auf diese Pinnwände sehr unwahrscheinlich. Es gibt keine Vorschrift, die diese Frage ausdrücklich regelt. Die hier angegebene Verfahrensweise wird seit vielen Jahren ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 26969
Grundsätzliche Anforderungen an Fluchtwege finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.In § 4 (4) heißt es:"[…](4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 21656