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Nach der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte beschäftigt werden oder gesundheitliche Gründe oder die Art der ausgeübten Tätigkeit dies erfordert. Konkrete Aussagen zu Anforderungen an Pausenräume für Busfahrer werden hier nicht aufgeführt. Wobei zu beachten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705
nach §1 Abs.1 ArbstättV der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.Kunden oder Besucher einer Messe werden von dieser Bestimmung daher nicht eingeschlossen.Für sie gilt: Nach § 43 der Sonderbauverordnung (SBauVo) hat der Betreiber einer Messehalle im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Brandschutzdienststelle ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 22073
LED Deckenleuchten sind für Bildschirmtätigkeiten im Büro geeignet. Die LED Lampen müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Ein Büro muss mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" fordert im Anhang 1 für Arbeitsplätze im Büro (Schreiben, Lesen ...
Stand: 14.10.2017
Dialog: 30510
Die Vorgaben, wie eine Messung durchzuführen ist, finden sich in Abschnitt 9.3 "Orientierende Messung" der ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung". Dort heißt es:"(1) Sofern zur Auswahl oder zur Prüfung von Beleuchtungseinrichtungen orientierende Messungen im Betrieb durchgeführt werden, sind Beleuchtungsstärkemessgeräte zu verwenden, die mindestens der Klasse C gemäß DIN 5035 Teil 6, Ausgabe ...
Stand: 23.07.2025
Dialog: 44144
Absatz 1 BetrSichV ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. Dabei ist Anhang 1 zu beachten. Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
Es sind hier keine speziellen Regelungen bekannt, die eine Neigung von Steintreppenstufen betreffen. Alle bekannten Regelungen sind allgemeiner Natur und für Treppen aus jedem Material gültig.Anzuwenden ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach § 3a Absatz 1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 15686
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Rechtsbegriffe: dauerhaft - nicht regelmäßig - regelmäßig - kurzzeitig (§ 1 Absatz 4 Nummer 2, § 2 Absatz 3, sowie Nummer 3.4 Absatz 1 und Nummer 6.4 Absatz 3 des Anhangs)" Folgendes nachzulesen:„Frage:Wie sind die oben aufgeführten Rechtsbegriffe zu verstehen?Antwort: Der Begriff „dauerhaft“ ist in der Arbeitsstättenverordnung in unterschiedlichen Zusammenhängen enthalten: einerseits in Verbindung ...
Stand: 26.08.2025
Dialog: 44070
Die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr ist R 12.Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen, dass die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Relevant für die Beantwortung Ihrer Frage ist § 3a Abs.1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 29444
. [...]Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe,3 ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Bei der Beschaffung von Sehhilfen/Bildschirmbrillen sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. die Beschäftigten benötigen auf Grund des Ergebnisses der arbeitsmedizinischen Untersuchung eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmbrille), die für die Tätigkeit am Bildschirm notwendig ist. Hierbei hat der Arbeitgeber die spezielle Sehhilfe durch Kostenübernahme im erforderlichen Umfang bereitzustellen ...
Stand: 15.08.2023
Dialog: 14007
Toilettenkabinen in der Nähe der Arbeitsplätze ausreichend.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.1 "Sanitärräume". Die Anforderungen an die Toilettenräume finden sich unter dem Punkt 5 der ASR A4.1.Unter dem Punkt 5.2 Bereitstellung ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Toilettenräume müssen sich in der Nähe ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43099
Grundlegende Anforderungen an Verkehrswege ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Im Anhang der ArbStättV ist unter Nummer 1.8 "Verkehrswege" Absatz 1 Folgendes nachzulesen:"Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
Angaben über Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 1.8 Absatz 1."Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 3619
(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Gemäß § 2 Abs. 2 Nummer 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zählen Orte, die sich auf dem Gelände eines Betriebes befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, zur Arbeitsstätte im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Ein Mitarbeiterparkhaus ist wie auch ein Parkplatz auf dem Betriebsgelände, den die mit dem PKW fahrenden Beschäftigten benutzen, um zur Arbeit ...
Stand: 17.07.2025
Dialog: 15919
können, sind unverzüglich zu beseitigen. Unter der Nummer 1.5 des Anhangs der ArbStättV ist u. a. folgendes nachzuelsen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 11601