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Sind die LED Deckenleuchten für die Bildschirmtätigkeit im Büro geeignet?

KomNet Dialog 30510

Stand: 14.10.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Beleuchtung, Blendung

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Frage:

Sind die LED Deckenleuchten für die Bildschirmtätigkeit im Büro geeignet? Falls ja! Weclche Kriterien müssen bei der Beschaffung beachtet werden?

Antwort:

LED Deckenleuchten sind für Bildschirmtätigkeiten im Büro geeignet.

Die LED Lampen müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.

Ein Büro muss mit einer angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" fordert im Anhang 1 für Arbeitsplätze im Büro (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung) eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux und einen Mindestwert des Farbwiedergabe Index Ra von 80.

Der Farbwiedergabe Index Ra wird in der Kennzeichnung der LED Lampe angegeben.

Die Beleuchtungsstärke (Lux) gibt an, welcher Lichtstrom (Lumen) auf eine Flächeneinheit (m²) fällt. Die Beleuchtungsstärke muss gemessen werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die „Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)“ untersucht.

Sie kommt in ihrem Flyer "Licht emittierende Dioden (LEDs) - Photobiologische Sicherheit" zu folgendem Ergebnis:

1. Keine Gefährdung. Grundsätzlich geht von LEDs keine Gefährdung aus, wenn sie bei der Arbeit oder im täglichen Leben ordnungsgemäß eingesetzt werden.

2. Nicht zu nah. Man sollte vermeiden, in einem sehr geringen Abstand unnötig lange direkt in eine LED zu blicken.

3. Die Verpackung lesen. Achten Sie auf die Herstellerangabe zur Risikogruppe der Lampe. Für viele Zwecke reicht es aus, LEDs mit einer geringeren Risikogruppe zu wählen.