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Fahrpersonals (AETR) vorgeschriebenen Nachweise nicht oder nicht vollständig vorlegen können, weil sie an einem oder mehreren der vorausgegangenen 28 Kalendertage1.ein Fahrzeug gelenkt haben, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht besteht,2.erkrankt waren,3.sich im Urlaub befanden oder4.aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben,haben diese Zeiten durch manuelle Nachträge nach den Absätzen 2 oder 3 ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Für die Arbeitszeit eines Hausmeisters gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Evtl. können abweichende Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG Anwendung finden; diese können in Tarifverträgen oder in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags enthalten sein. Da nicht bekannt ist, ob und ggf. welche tariflichen Regelungen anzuwenden sind, wird bei der ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
nicht überschritten werden. Durch Tarifvertrag kann eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten vereinbart werden.Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrerinnen/ Fahrer, sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 geregelt. In der Woche sind höchstens 56 Stunden Lenkzeit zulässig, wobei die Lenkzeit in der Doppelwoche 90 Stunden nicht überschreiten darf. 2) Die Zeit des Wartens auf das Be ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen, also auch im Bereich der Müllabfuhr. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des §5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es insbesondere den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.Nach §2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Gemäß Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.561/2006 ist "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können.Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Die Ruhezeit (Ende einer Schicht bis zum Beginn der nächsten) muss grundsätzlich mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 ArbZG). Wenn also Ende der Arbeitszeit 23:00 Uhr ist, darf am nächsten Tag erst um 10:00 Uhr mit der Arbeit wieder begonnen werden.Die Zeit, während der ein Fahrer auf das Ende einer Veranstaltung wartet, ist als Bereitschaftszeit zu werten. Bereitschaftszeiten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Es muss unterschieden werden zwischen Fahrerkarte und Unternehmenskarte.Die Fahrerkarte ist persönlich. Sie enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Der Besitz der Fahrerkarte, die die gesamten Tagesaktivitäten speichert, ist Voraussetzung für die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes. Der Fahrer darf nur Inhaber einer einzigen gültigen Fahr ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 5772
. Gemäß § 3 ArbZG sind bis zu 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit zulässig. Pausen gemäß § 4 ArbZG zählen nicht zur Arbeitszeit. Anders wäre der Sachverhalt bei An- und Abreise als Mitfahrer oder in öffentlichen Beförderungsmitteln zu beurteilen, wenn hierbei keine sonstige Arbeit (z. B. Aktenbearbeitung) verrichtet wird. In diesem Fall wären - unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
oder durch vom Arbeitgeber angeordnete Eigeninitiative (Verfolgung des Wetterberichts, Ablesen eines Außenthermometers und/oder Blick aus dem Fenster) - ist insoweit nachrangig. 2. Frage: Ist es möglich über einen Zeitraum von 6 Wochen Rufbereitschaft anzuordnen?Die Zeit der Rufbereitschaft zählt nicht zur Arbeitszeit. Rufbereitschaft ist vielmehr Ruhezeit, solange die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung herangezogen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.(4) (weggefallen)"In dem Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Anzinger/Koberski (2. Auflage) ist hierzu ebenso Folgendes aufgeführt:"2. Bereiche ...
Stand: 05.10.2022
Dialog: 43666
Die erste Annahme ist nur zum Teil richtig. Gemäß Art. 48 der VO(EU) 165/2014 sind am 02.03.2015 lediglich die Artikel 24; 34 und 45 in Kraft getreten. Der hier angesprochene Art. 34 regelt die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern. In Art. 34 Abs.3a und b in Verbindung mit Abs. 5 wird auf EU-Basis verbindlich festgelegt, dass alle im Abs. 3 genannten Zeiten, die bei Verwendung ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt sich, dass die ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen dürfen.Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat eine Fachempfehlung zu "Erholungs- bzw. Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren nach Einsätzen" veröffentlicht. Hier werden keine festen Zeiten genannt, sondern es obliegt in der Regel dem Einsatzleiter, die benötigten Ruhezeiten festzulegen. Auf eine starre Regelung wurde ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 4552
es darauf an, wie viele Tage hintereinander bereits gearbeitet wurden. Die (Ersatz)-Ruhetage sind in § 12 (3) ArbZG geregelt. Der Ersatzruhetag für die Sonntagsbeschäftigung ist innerhalb von 14 Tagen zu gewähren. Damit sind Arbeitsblöcke bis zu 19 Tage gesetzlich möglich;Zeiten der Rufbereitschaft sind jedoch keine Arbeitszeit und werden allgemein der Ruhezeit zugerechnet. Wird der Mitarbeiter während ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Unterschied dazu gilt für andere Beschäftigte ein Ausgleichszeitraum von 6 Monaten gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz.Beispiel eines zulässigen Tagesarbeitszeitplans: Lenkzeit 7 Stunden und 45 Minuten Arbeitszeit 2 Stunden und 15 Minuten Bereitschaftszeit (geplant) 3 Stunden und 45 Minuten Pausen insgesamt 1 Stunde und 15 Minuten Gesamtarbeitszeit (LZ + ArbZ) 10 Stunden „Schichtzeit“ 15 StundenDie tägliche ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Gemäß Ziffer2.11 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume - Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" liegt Sauerstoffmangel dann vor, wenn die Sauerstoffkonzentration niedriger ist als der Sauerstoffgehalt der natürlichen Atemluft von 20,9 %. Hierbei handelt es sich aber zunächst um eine grundsätzliche begriffliche Definition.Unter Ziffer 4.4.1 der DGUV Regel 113-004 he ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 4577
In den "Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung" auf der Seite des BMAS wird u.a. Folgendes ausgeführt:"Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (BAG-1 ABR 22/21) beschlossen?Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichn ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
kann sich insbesondere ergeben durch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken." Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG - definiert in § 2 Abs. 3 die Nachtzeit als die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Ab einer Dauer von mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit wird gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG die Tätigkeit in der Nachtzeit als Nachtarbeit gewertet.Für Nacht ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586