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Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt ...
Stand: 23.06.2025
Dialog: 11836
innerhalb von einem Monat durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mind. zwölf Stunden ausgeglichen wird.Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, die Tagesruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen (auf neun Stunden), wenn die Arbeit dies erfordert und die Kürzung ausgeglichen wird.Beispiel:Arbeitszeiten Samstag und Sonntag: 6 Uhr - 12 Uhr Frühdienst und von 17 bis 20 Uhr ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
ausgeglichen sein.Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen.Zur Arbeitszeit siehe § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
Aus einer Reihe von Studien geht hervor, daß eine Umkehr der Zirkadianrhythmik beim Menschen in Dauernachtschicht nur unvollkommen stattfindet. Bei vielen physiologischen Körperfunktionen, wie Körpertemperatur, Adrenalinspiegel, 17-Kortikoidausschüttung, Reaktionszeit, Handkraft u. a., findet nur eine Teiladaptation statt. Daher führt die Dauernachtschicht häufiger als Wechselschicht oder Schichts ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1832
Gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG muss der Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten. Per Tarifvertrag kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich ist es üblich, dass bei Vollkonti-Betrieb die Schichtpläne durchgehen und Sie, wenn Sie frei haben möchten, einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen müssen. Allerdings steht ihnen der Ersatzruhet ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 2912
Da die Werkstätten die neuen Geräte einzubauen und zu kalibrieren haben, ist es zweckmäßig, dass eine Werkstatt bereits drei Monate vor Beginn der Ausrüstpflicht mit einem digitalen Kontrollgerät die Karten beantragt. Werkstattkarten werden ab 05.05.2005 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zentral produziert und von den Landesbehörden, bei denen die Anträge zu stellen sind, zugestellt.Nähere ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 3196
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit vor, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Im ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
sich im § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG:"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Abweichende Regelungen können in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebsvereinbarung zugelassen werden. Nach § 15 des Arbeitszeitgesetzes kann die zuständige Aufsichtsbehörde speziell für Bau- und Montagestellen längere tägliche Arbeitszeiten ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 583
und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. ... Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit. Daraus ergibt sich zwingend, dass in jeder Woche, dem Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr, eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen ist. Diese wöchentlichen Ruhezeiten können zwischen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
und Ruhepausen maßgebliche Arbeitszeitgesetz - ArbZG den Arbeitgeber mit § 4 ArbZG, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen- von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und- 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamtzu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12913
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG § 2 ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
nach Datenmenge können Ihre tätigkeitsbezogenen Daten über einen Zeitraum von mehreren Monaten auf Ihrer Fahrerkarte gespeichert sein. Rückwirkend können somit für einen längeren Zeitraum Daten erneut ausgelesen und ausgewertet werden. ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
zusammenhängende Stunden betragen. Sie kann 3 Mal in der Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Die Ruhezeit kann auch in zwei Teilabschnitten genommen werden. Hierbei darf der erste Abschnitt 3 Stunden und der zweite Abschnitt 9 Stunden nicht unterschreiten.Am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen, also nach spätestens 144 Stunden, hat der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen. In jeweils 2 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Gemäß Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 7767
bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums (bspw. in den weniger auftragsreichen Monaten Januar bis März) mindestens einmal jährlich ausgeglichen werden muss. Das Jahresarbeitszeitkonto sollte dabei ein Saldo von 150 Über-/ Minusstunden nicht überschreiten, da es andernfalls wie ein Langzeitkonto gegen Insolvenz versichert werden muss (siehe § 7e SGB IV).Da es bezüglich der maximalen Anzahl von Plus ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187