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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht vor, dass die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten (im Falle von Nachtarbeit innerhalb eines Monats) diese Mehrarbeitszeit ausgeglichen wird. Ein Betrieb könnte je nach Auftragslage unterschiedliche, fest vereinbarte Arbeitszeitsysteme fahren, die diese Möglichkeit nutzen.So könnte ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 7383
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen zu den ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.Die jeweiligen Verjährungsfristen ergeben sich aus den §§ 31 und 34 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und §§ 78 und 79 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach verjährt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11464
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
werden, wenn innerhalb von 4 Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.Die werktägliche Arbeitszeit ist in § 3 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Hiernach darf die Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden muss die Pausenzeit mindestens 30 Minuten betragen. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind 45 Minuten vorgeschrieben. Die Lage der Ruhepausen ist gesetzlich in § 4 Arbeitszeitgesetz - ArbZG nur rahmenmäßig vorgeschrieben. Ruhepausen müssen nach Dauer und Lage vor Arbeitsbeginn festgelegt sein, sie müssen innerhalb der Arbeitszeit ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 18449
, allerdings hat sie auch nur eingeschränkten Freizeitwert, auch wenn es nicht zu einem Einsatz kommt. Viele Arbeitnehmer klagen über unruhigen Schlaf während der Rufbereitschaft, was die Leistungsfähigkeit am Folgetag herabsetzt. [...] Kurz: Auch außerhalb der Arbeitszeit ist keine vollständige Regeneration möglich. Eine extreme Häufung der Rufbereitschaften (z.B. von 25 Rufbereitschaften im Monat) zieht ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
über vier Werktage, wie von Ihnen benannt, aus. Es sind alle Arbeitszeiten an einem individuellen Werktag zusammenzurechnen und die Arbeitszeit darf (mit Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf im Durchschnitt acht Stunden werktäglich) am jeweiligen Werktag insgesamt zehn Stunden nicht überschreiten (s. § 3 Satz 2 ArbZG).Die von Ihnen benannte Arbeitszeit von acht Stunden ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
). Das Arbeitszeitgesetz geht somit von einer Regel-Arbeitswoche mit sechs Werktagen aus. Arbeiten Sie bei sechs Werktagen auch noch an einem Sonntag, müssen Sie anschließend einen Werktag arbeitsfrei haben. Dies ist kein zusätzlicher Urlaubstag, sondern ein i. d. R. unbezahlter freier Werktag innerhalb der vorgegebenen Fristen (zwei oder acht Wochen).Haben Sie am Sonntag gearbeitet und anschließend eine 5-Tage-Woche ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5639
auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden im Halbjahresdurchschnitt als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht zu beanstanden.Die Pausenregelungen sind im Einklang mit § 4 des Arbeitszeitgesetzes:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeiten über 10 Stunden sind grundsätzlich - abgesehen von Notfällen und außergewöhnlichen Fällen - nur aufgrund abweichender tarifvertraglicher Regelungen oder mit behördlicher Ausnahme ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
den Arbeitsplatz zu begehen bzw. ihr/ihm die vorliegende Problematik zu schildern und dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu suchen. Wichtig ist dabei übrigens auch ein "guter Draht" zu Ihrer Krankenkasse!Sollten Sie länger als sechs Wochen erkrankt sein, müsste das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) greifen. (Aber auch vorher können Sie bereits ein BEM-Verfahren beantragen). Das BEM-Team ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 27848
Das Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist eine Vorschrift des Arbeitsschutzes und begrenzt die maximal zulässige Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, auch an Kassenarbeitsplätzen (§ 3 ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 4596
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Anwendungsbereich § 21a des Arbeitszeitgesetzes§ 21a des Arbeitszeitgesetzes gilt für das Fahrpersonal welches im Sinne der EG VO Nr. 561/2006 tätig ist. Es sind also die Fahrzeugkategorien betroffen, die unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Ja, die Pause von mehr als 24 Stunden kann auch als längere Tagesruhezeit angesehen werden und die verkürzte Wochenruhezeit kann somit spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen beginnen. Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12945
sind, wird bei der Beantwortung davon ausgegangen, dass keine abweichenden Regelungen vorliegen.Zu Frage 1:Nach dem Arbeitszeitgesetz sind folgenden Bedingungen zu beachten, die auch für den Einsatz eines Hausmeisters im Winterdienst gelten:1. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Um den 10-Stundentag nicht zu überschreiten, müsste mindestens 1 Stunde Pause gewährt werden. Inwieweit die Arbeitszeitverlängerung den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen entspricht ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 42686